1869 -
Langensalza
: Beyer
- Autor: Kaiser, Hermann
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Vorgeschichte, Griechische Antike
- Inhalt: Zeit: Alte Geschichte, Antike
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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kehr, nach welcher er vorerst den Entwurf seiner Gesetzge-
bung vorlegte.
Bald vollendete er seine Bestimmung als Gesetzgeber zur
größten Zufriedenheit des Volkes und begab sich dann wiederum
auf Reisen. Vorher aber ließ er Alle schwören, diese Gesetze so
lange zu beobachten, bis er von seiner Reise znrückgekehrt sein
würde.
Er reis'te ab, doch kam er absichtlich nicht wieder. Der edle
Vaterlandsfreund verzichtete auf seine Heimath, um sein Volk glück-
lich zu sehen; er starb ans Kreta (Kandia) und ließ seine Asche
ins Meer streuen, damit auch nicht scheinbar, wenn seine Asche
nach Sparta gebracht worden wäre, die Spartaner sich des ge-
leisteten Eides entbunden glauben könnten.
Durch Lykurg's Gesetze, die in Sprüchen auswendig gelernt
wurden, sollte ein dreifacher Zweck erreicht werden:
1) Der Einfluß der Könige sowohl als des Volkes auf
die Verwaltung des Staates sollte beschränkt
sein.
2) Alle Bürger sollten gleiches Vermögen besitzen.
3) Sparta sollte unabhängig und stark nach außen sein.
Was den ersten dieser Zwecke anlangt, so suchte Lykurg,
welcher die Bemerkung gemacht hatte, daß unbeschränkte Ge-
walt gar leicht auch das beste Herz verdirbt, ihn durch folgende
Einrichtung zu erreichen:
Er verordnte nämlich, daß die oberste Staatsgewalt
nicht von Einem ausgeübt; sondern unter Mehrere v erth eilt
werden sollte. Damit einerseits die Macht der Könige nicht in
Tyrannei ausarte, andererseits aber auch das Volk durch seine
großen Vorrechte vor Uebermuth bewahrt bleibe, setzte er den Rath
der Alten (die Gerusia) ein. Dieser bestand aus 28 einsichts-
vollen, wenigstens 60 Jahre alten Männern, welche auf Lebens-
zeit gewählt wurden. Diese Männer hatten alle Gesetze und Ein-
richtungen zu prüfen und dann solche der Volksversammlung
in Vorschlag zu bringen, welche aber nicht durch lange Reden
irre geleitet werden durfte, sondern nur durch ein kurzes ,,Ja"
oder „Nein" die Bestätigung oder Verwerfung der Gesetze zu er-
kennen gab. Die beiden Könige wurden zwar beibehalten, doch