Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der Geschichte des Mittelalters - S. 82

1865 - Langensalza : Beyer
82 Jeder, der sich in denselben wollte anfnehmen lassen, mußte sich durch Fasten, Beten, Beichten, Communiciren dazu vor- bereiten, und eine Nacht in voller Rüstung unter den Waffen zubringen. Er wurde dann in der Kirche von einem Priester- feierlich eingesegnet, und von einem Pathen, den inan iinu wählte, in Gegenwart einer Menge anderer Ritter und vorneh- mer Personen, zum Ritter geschlagen, indem er drei Schläge mit der flachen Degenklinge auf die Schulter bekam. Die Angesehensten unter den Anwesenden schnallten ihm die Sporen an die Füße, und legten ihm beu Panzer an. Auf diese Feierlichkeit folgte nun ein glänzendes Fest. Vor dem 21. Jahre konnte Niemand Ritter werden, und schon vorher mußte er, bis zum 14. Jahre, als Bube, und von da an als Knappe bei einem Ritter gedient und gelernt haben, mit Pferden und Waffen umzugehen. So entstanden die Rit- terzünfte. Die Ritter hatten, nach ihrem Stande und nach ihrer Nation, verschiedene Pflichten, die Wahrheit zu reden, das Recht zu behaupten, die Kirche zu schützen und — wie schon angedeutet — Witt wen und Waisen zu ver- theidigen, Ungläubige zu verfolgen re. Wer diese Pflichten nicht erfüllte, wurde seiner Ritter würde entsetzt und noch ans andere Weise gestraft. 17. Die Turniere. Bisweilen wurden glänzende Ritter spiele (ritterliche Uebnngen) gehalten, welche Turniere hießen.*) Gewöhnlich machte man iiu Lande lange vorher den festlichen Tag bekannt, an welchem die Turniere stattfinden sollten. Von allen Sei- ten strömten dann prächtig geharnischte Ritter in Menge herbei; *) Das Turnier (Touruir, von tourner, d. h. wenden, drehen) hat seinen Namen von den Schwenkungen der Pferde und Reiter. Im Ilten Jahrh. kam es in Frankreich auf.
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer