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1. Enthaltend Denkwürdigkeiten und Lebensbeschreibungen aus der neuern und neuesten Geschichte - S. 320

1869 - Langensalza : Beyer
320 Lauenburg) und der König der Niederlande (wegen des Großherzog- thums Luxemburg); 6 Großherzoge; von Baden, Kurhessen, Hessen, Weimar, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz; 9 Her- zoge: von Nassau, Braunschweig, Sachsen-Meiningen-Hildburg- hausen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Oldenburg, Anhalt- Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen; 11 Fürsten: der Landgraf von Hessen-Homburg, die Fürsten von Schwarzburg- Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Hohenzollern-Hechin- gen, Hohenzollern-Sigmaringen, Lichtenstein, Reuß-Greiz, Reuß- Schleiz, Lippe-Detmold, Lippe-Schaumbnrg und Waldeck; 4 freie Städte: Frankfurt, Lübeck, Bremen und Hamburg. Diese Staaten zusammen enthielten damals auf 11,600 O.r. ungefähr 34 Millionen Seelen. Die beständige Bundesversamm- lung, der Bundestag, wurde am 5. Nov. 1816 zu Frankfurt am Main eröffnet. Die Mitglieder derselben führen (führten) theils einzelne, theils Gesammtstimmen. Bon jetzt ab genoß Deutschland einer wohl- thätigen Ruhe. Die meisten deutschen Bundesstaaten erhielten landständische Verfassungen. Hochherzig ging in Erfüllung dieser großen Nationalangelegenheit Max Joseph, König von Baiern voran. Schon am 26. Mai 1818, seinem 62. Geburts- tage, beschenkte er sein Volk mit einer Verfassung. Seinem Beispiele folgten zunächst die Regenten von Würtemberg, Baden, Darmstadt, Weimar und Nassau; in Preußen wurden seit 1823 Provinzialstände angeordnet, deren Aufrichtung schon in einem königlichen Patent vom 22. Mai 1815 verfügt worden war. Auch sind in mehreren Staaten des deutschen (nun selig entschlafenen) Bundes die Lutherischen und Neformirteu in Eine, unter dem Na- men evangelisch-christliche Kirche vereiniget worden. Eine gleichförmige, allgemeine Gesetzgebung über die Presse, welche die Bundesakte verhieß, konnte jedoch noch nicht in's Leben treten. Es wurden vielmehr, der heftigen Bewegung des Parteigeistes und anderer unglücklichen Umstände wegen, durch Bundesbeschluß alle Zeitschriften und auch andere Schriften seit September 1819 einer strengen Censur unterworfen. Dessen un- geachtet aber bietet der Gang der deutschen Literatur eine reiche und erfreuliche Geistesentwickelung dar. Auch die Gcwerbthätig-
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