1869 -
Langensalza
: Beyer
- Autor: Kaiser, Hermann
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
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Lauenburg) und der König der Niederlande (wegen des Großherzog-
thums Luxemburg); 6 Großherzoge; von Baden, Kurhessen, Hessen,
Weimar, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz; 9 Her-
zoge: von Nassau, Braunschweig, Sachsen-Meiningen-Hildburg-
hausen, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg, Oldenburg, Anhalt-
Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen; 11 Fürsten: der
Landgraf von Hessen-Homburg, die Fürsten von Schwarzburg-
Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Hohenzollern-Hechin-
gen, Hohenzollern-Sigmaringen, Lichtenstein, Reuß-Greiz, Reuß-
Schleiz, Lippe-Detmold, Lippe-Schaumbnrg und Waldeck; 4 freie
Städte: Frankfurt, Lübeck, Bremen und Hamburg.
Diese Staaten zusammen enthielten damals auf 11,600 O.r.
ungefähr 34 Millionen Seelen. Die beständige Bundesversamm-
lung, der Bundestag, wurde am 5. Nov. 1816 zu Frankfurt
am Main eröffnet.
Die Mitglieder derselben führen (führten) theils einzelne, theils
Gesammtstimmen. Bon jetzt ab genoß Deutschland einer wohl-
thätigen Ruhe. Die meisten deutschen Bundesstaaten erhielten
landständische Verfassungen. Hochherzig ging in Erfüllung
dieser großen Nationalangelegenheit Max Joseph, König von
Baiern voran. Schon am 26. Mai 1818, seinem 62. Geburts-
tage, beschenkte er sein Volk mit einer Verfassung. Seinem
Beispiele folgten zunächst die Regenten von Würtemberg, Baden,
Darmstadt, Weimar und Nassau; in Preußen wurden seit 1823
Provinzialstände angeordnet, deren Aufrichtung schon in einem
königlichen Patent vom 22. Mai 1815 verfügt worden war. Auch
sind in mehreren Staaten des deutschen (nun selig entschlafenen)
Bundes die Lutherischen und Neformirteu in Eine, unter dem Na-
men evangelisch-christliche Kirche vereiniget worden.
Eine gleichförmige, allgemeine Gesetzgebung über die Presse,
welche die Bundesakte verhieß, konnte jedoch noch nicht in's
Leben treten. Es wurden vielmehr, der heftigen Bewegung des
Parteigeistes und anderer unglücklichen Umstände wegen, durch
Bundesbeschluß alle Zeitschriften und auch andere Schriften seit
September 1819 einer strengen Censur unterworfen. Dessen un-
geachtet aber bietet der Gang der deutschen Literatur eine reiche
und erfreuliche Geistesentwickelung dar. Auch die Gcwerbthätig-