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1. Bd. 2 - S. 145

1844 - Leipzig : Kollmann
— 143 -- Karl benutzte denselben, um sich bestens zur Erneuerung des Krieges zu rüsten, und wußte überdieß auch den Herzog von Guienne wieder für sich zu gewinnen. Eben stand er im Begriffe, ihm seine Tochter zur Ehe zu geben und ihn dadurch auf immer an sich zu fesseln: da starb dieser Fürst (28. Mai 1472), durch einen Benedictiner vergiftet. Die Welt klagte Ludwig des Mor- des an. Ja, Karl der Kühne ließ ein hartes Manifest ausgehen, worin er ihn einen Brudermörder nannte und sogar bekannt machte, daß er ihm selbst schon mehrmals auf ähnliche Art nach dem Leben getrachtet habe. Erst achtzehn Monate nachher antwortete Ludwig auf diese furchtbare Anklage, und zwar dadurch, daß ec Commissarien zu gerichtlicher Ilnterfuchung der Sache ernannte. Aber noch che diese beendet, wurde der Benedictiner im Kerker plötzlich todt gefunden, und ein Mitschuldiger desselben war auf eine rathselhafte Weise verschwunden. Die Acten des Processcs sind nie zum Vorscheine gekommen. Ludwig erhielt durch diesen Mord freiere Hände und größeres Besitzthum. Unterdessen zog sich ein neues, unerwartetes Gewitter über dem Könige zusammen. Karl der Kühne und Franz von Bre- tagne reizten die südlichen Vasallen, den Herzog von Alencon und den Herzog Jacob von Nemours, Grafen von Armagnac (noch ein Sprössling aus dem alten Königsstamme der Merowin- ger, s. S. 16), so wie auch den Herzog von Lothringen zur Empörung auf (1473). Ludwig half sich, wie gewöhnlich, durch List aus dem Handel. Er ließ durch Tristan l'hcrmit den Her- zog von Alencon überfallen, festnehmen und nach Paris bringen, wo er zwei Jahre nachher im Gefängnisse verschmachtet ist. Dem Grafen von Armagnac aber war so nicht beizukommen; denn die- ser hatte sich in seiner festen Stadt Lectoure wohl verwahrt. Ludwig schickt ein Belagerungscorps dorthin, — dessen Anführer, der Cardinal Ioffredi, dem Herzoge, damit er sich rechtfer- tigen möge, sicheres Geleit zum Könige zugesteht und völlige Vergessenheit des Geschehenen für alle seine Anhänger ver- spricht. Der Vertrag wird von Seiten des .Cardinals auf eine geweihte Hostie beschworen, und diese dann mit dem Grafen gemeinschaftlich genossen. Aber kaum hat der Graf die königlichen Truppen eingelassen, so wird er gefangen genom- men, seine Stadt geplündert und der Erde gleich gemacht. Seine schwangere Gemahlin wird gezwungen, einen Trank zu Ii. 10 l
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