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1. Bd. 2 - S. 257

1844 - Leipzig : Kollmann
257 bis im Jahre 1562 die Stadt Mainz unter dem Erzbischöfe Adolph von Nassau erstürmt und furchtbarer Greuel darin verübt wurde. Die Arbeiter Fausts zerstreuten sich hierauf nach Italien, in das Innere von Deutschland und nach Frank- reich, errichteten überall Presten und in zehn Jahren besaßen schon dreißig Städte Druckereien, welche mit dem regsten Ei- fer die Schatze der Wissenschaften verbreiteten. Wie hoch die Buchdruckerkunst schon in ihrem Anfänge ge- schätzt wurde, kann man aus den Gnadenbezeigungen Kaiser Friedrichs Iii. abnehmen. Er crtheilte den Kunstverwandten der- selben gleiche Freiheiten mit dem Adel und den Gelehrten, nebst der Erlaubniß, Gold zu tragen. Den Schriftsetzern verlieh er einen Adler, Len Druckern aber einen Greisen mit dem Druckcrballen in den Klauen zum Wappen und einen gekrönten offenen Helm. Erste gesetzliche Vc r o r L n u n 9 wider den N a ch druck. Der Nachdruck ist säst so alt, wie die Buchdruckerkunst selbst. Im Jahre 1514 finden wir den ersten gesetzlichen Schutz des lite- rarischen Eigcnthums. Angelo Ari un baldo, der als päpst- licher Legat in Deutschland gewesen, hatte aus der Abtei Corvei fünf Bücher des Tacitus mit nach Italien gebracht, welche, nach seiner Verfügung, ein gewisser Barn aldo herausgab. Der damalige Papst, Leo X., crtheilte ihm ein Privilegium auf zehn Jahre, des Inhalts, daß derjenige, der ohne. Erlaubniß des Ei- gcnthümcrs das Werk von Neuem drucken würde, mit dem Banne, mit 200 Ducaten Strafgeld und mit Confiscation des Druckes belegt werden solle. Dennoch gab ein Buchhändler in Mai- land, Manutiano, gedachtes Werk schon in dem nämlichen Jahre heraus, und zwar ehe noch der Barnaldo'ische Taeitus Ii. 17
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