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1. Bd. 2 - S. 390

1844 - Leipzig : Kollmann
390 Tagen zu der Königin und redete dieser mit ebenso viel Beredt- famfcit und Salbung zu, sich der Scheidung freiwillig zu unter- werfen, Auch hier, wie er erwartet hatte, mit Entschlossenheit zurückgewicsen, erklärte er nun, daß seine Instruction zu Ende fty. Heinrich, höchst aufgebracht über dieses seltsame Verfahren, welches seiner Erwartung so ganz entgegen war, ließ den Lega- ten mit harten Worten an. Allein sein Ungestüm war vergebens; er mußte sich bequemen, so lange zu warten, bis neue Vcrhal- tungsbcfehle von Nom ein treffen würden. Da aber der Papst mit Ertheilung derselben abermals ungebührlich lange zögerte, so ließ er ihm durch seinen Gesandten in starken Ausdrücken zu erkennen geben, wie sehr er sich beleidigt fühle, daß Se. Heilig- keit eine dem Könige so nahe liegende Angelegenheit nicht beendige, und ihn von Ferne ahnen, wie er bei der jetzigen Stimmung der Nation Gefahr laufe, allen Einstuß auf England zu verlieren; in welchem Falle der König auf einem leichteren Wege zu seinem Ziele gelangen würde. Durch solche Drohung erschreckt, sendete nun Clemens einen Botschafter an den Londoner Hof, durch welchen er dem Könige seine Zustimmung, die Sache vor einem förmlichen Lcgatengcrichte untersuchen zu lassen, kund that und wobei er zugleich den beiden Cardinalcg die dazu benöthigten Instructionen einhändigen ließ. — Heinrich sah ein, daß dies der einzige Weg scy, den er vor der Hand einschlagcn könne, und ließ sofort die Anstalten zur Eröffnung des Gerichtes treffen. Nicht leicht ist wohl einer öffentlichen Verhandlung dieser Art mit mehr Theilnahme entgegen gesehen worden. Nicht nur die ganze englische Nation war von der unruhigsten, durch langes Harren und öftere Täuschung auf's Höchste gespannten Erwartung ergriffen, sondern ein Gleiches war fast über das gcsammte Europa verbreitet, indem die Sonderbarkeit dieser Erscheinung sie für Alle zu einer gemeinschaftlichen Angelegenheit machte. Der 31. Maj des Jahres 1529 war der Tag, an welchem dieses merk- würdige Gericht im Parlamcntssaale des Augustiner-Klosters in London gehalten wurde. Die hohe Geistlichkeit und die Mitglie- der des geheimen Raths, nebst einer großen Anzahl des alten Adels waren als Beisitzer zugegen, und eine zahllose Menge Volks drängte sich vor den Thüren und ging truppweise unruhig auf km Gassen umher. Der König erschien in einem prächtigen Auf-
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