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1. Bd. 2 - S. 393

1844 - Leipzig : Kollmann
393 starb am 30. November 1530. Sein Tod kam so zur rechten Zeit und traf ihn so plötzlich, daß man wohl nicht ohne Grund auf den Verdacht einer Vergiftung fiel. Indem die neuen Günstlinge des Königs, meist Anna's Verwandte, darauf sannen, wie man vom Papste die Trennung der Ehe erlangen fonnc, hatte der Doctor C ramm er (der bald darauf Erzbischof von Canterbury ward) den Gedanken, man solle ein Gutachten von den berühmtesten Universitäten über die Rechtmäßigkeit derselben einholen, und wenn dies, wie zu erwar- ten sey, günstig ausfalle, es dem heiligen Vater zur Bestätigung vorlegen, der alsdann nicht wagen würde, gegen die Meinung so vieler gelehrten Männer etwas anderes zu behaupten und fcst- zusctzcn. Heinrich, der schon zu wiederholten Malen, wenn man ihn aufmuntertc, noch dies oder jenes beim Papste zu versuchen, rinmuthig geäußert hatte: „Es wird doch nichts helfen, der Pfaffe ist ein Schurke!" sprang, als man ihm Cranmers Mei- nung berichtete, freudig unter dem Ausrufe auf: „Bei Gott, der hat die Sau beim rechten Ohre gefaßt!" und sogleich wur- den Ausschreiben an alle berühmte Universitäten und einzelne Eottcsgelehrte aller Neligionsparteien (selbst die jüdische nicht ausgenommen) durch angesehene und mit dem wirksamsten aller Ucberzeugungsmittel zum Ueberfluß versehene Botschafter abgcscndct. Einstimmig erklärten Alle, durch Heinrichs vollwichtige Gründe i'berführt, daß die vom Papst Julius Ii. ertheilte Erlaubniß zur Verheirathung des Königs mir der Wittwe seines Bruders den göttlichen Gesetzen entgegen und mithin ganz ungültig sey^). Kaum waren diese günstigen Resolutionen eingcgangen, so ließ Heinrich, aus Furcht, der Papst möchte den Bann gegen ihn aussprechen, bekannt machen, daß bei schwerer Strafe keine päpstliche Bulle angenommen werden dürfe, die den Vorrechten der Krone, sowie der englischen Nation zum Nachthcil gereiche. Das Volk über seine Ehescheidung zu belehren, wurde in einem besonderen Manifeste erörtert, wie das Verbot, die Frau seines Bruders zu heirathen, ein Alle ohne Ausnahme bindendes gött- *) Eine Ausnahme machte indessen Luther, der, ohne Rücksicht auf die Mißhelligkeiten, in welchen er schon mit Heinrich stand und ohne auch nur einen Augenblick auf die Geschenke, welche die Anfrage begleite- ten, zu achten- die Ehe des Königs z^var für gesetzwidrig erklärte, eine zweite Verheirathung jedoch verwerflich fand.
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