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1. Bd. 2 - S. 408

1844 - Leipzig : Kollmann
408 was cr selbst bekam, verschenkte der König vieles an seine Lieb- linge, oder verschleuderte cs mit Tyrannenlaune. Hätte Heinrich mit diesen ncucrworbencn Gütern besser hausgehalten und sie der Krone zugcschlagcn, so würde cr einer der reichsten Könige ge- worden seyn. Durch seine unbesonnene Verschwendung jedoch brachte cr sich sogar auch um die Vortheile, die er vorher von Len geistlichen Gütern genossen hatte. Denn sonst hatten bei allgemeinen Landstcuern die Geistlichen immer das Meiste beige- tragcn; jetzt, da sie der Güter beraubt waren, fiel das weg, und Karl V. hatte also nicht llnrccht, wenn cr scherzhaft sagte, der König von England habe mit eigener Hand die Henne todt- geschlagcn, die ihm die goldenen Eier gelegt. So viele Beleidigungen des päpstlichen Stuhls brachten endlich die Erfüllung der von Nom aus erlassenen Drohungen zur Reife. Paul Iii. sprach 1538 in einer Bulle, weil Hein- rich, wie es darin hieß, immer neue Verbrechen beginge, und stich in ein wildes Thier verwandelt habe, den Bann über ihn aus, erklärte ihn als einen Ketzer, Schismatiker, Ehebrecher und Mörder vieler Unschuldigen des englischen Thrones verlustig und forderte den König von Schottland auf, das erledigte Reich einzunehmen. Mit Ncbukadnezar und Bclsazzar, mit Nero und Domitian ward der König verglichen, und alle Strafen des Himmels wurden auf ihn herabgcdonncrt. Heinrich ließ dieser Bulle durch seine Bischöfe die Lehre entgegen setzen, daß Chri- stus seinen Aposteln und deren Nachfolgern ausdrücklich verboten habe, sich Macht in weltlichen Dingen anzumaßen. Um jedoch der Welt zu zeigen, daß er, trotz seines Abfalls vom Papste, mit den wesentlichsten Lehren der alten Kirche ein- verstanden sey, versammelte cr ein Parlament, damit es die von ihm vorzulegcndcn religiösen Vorschriften bekräftige. Es wurde ein Gesetz gegeben, welches das der sechs Artikel hieß und von den Protestanten mit Recht das blutige Gesetz genannt wurde. Es setzte folgende sechs Glaubenslehren fest: die leibliche Gegenwart Christi im Abendmahls; das Abendmahl ohne Kelch für die Laien; die ewige Verpflichtung abgelegter Keusch- heitsgelübde; die Nützlichkeit der Privatmcffen; die Ohrenbcichten; Las Eölibat der Geistlichen. Wer den ersten dieser Artikel leug- nen würde, sollte sogleich verbrannt werden; auf die Bestreitung der anderen stand selbst im Falle des Widerrufs Gefängniß und
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