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1. Deutsche Geschichte von 1519 bis 1871, Übersicht über die württembergische Geschichte - S. 38

1909 - Bamberg : Buchner
38 Neue Geschichte. 1555 Folgendes waren die Hauptpunkte dieses Augsburger Religionsfriedens: 1. Protestanten und Katholiken sind im ffentlichen Dienst und vor dem Gesetz gleichberechtigt. 2. Der Landesherr hat die Konfession seiner Unter-tanen zu bestimmen'; diejenigen derselben, welche sich dem nicht fgen wollen, knnen auswandern. 3. Smtliche Kirchengter, die bis zum Jahr 1555 protestantisch geworden d. h. verweltlicht, skularisiert worden sind, verbleiben ihren protestantischen Besitzern. Tritt dagegen ein geist-licher Fürst noch nach dem Jahr 1555 zum neuen Glauben der, so ver-liert er dadurch Land und Amt, und sein Territorium verbleibt der katholischen Kirche. Es wurde nmlich katholischerseits mit Recht geltend gemacht, da die geistlichen Frstentmer bislang Wahlfrstentmer gewesen seien, und es auch knftighin bleiben mten. Wrde aber ein geistlicher Wahlfrst Protestant, so wrde er nicht blo heiraten und das Land refor-mieren, sondern in dem nun weltlich gewordenen Territorium auch die Erblichkeit einfhren. Dieser geistliche Vorbehalt" blieb der Zank-apfel der beiden Konfessionen. Um jedoch den langersehnten Religions-frieden an dieser Klippe nicht scheitern zu lassen, muten die Protestanten den geistlichen Vorbehalt annehmen. Doch knpften sie die Bedingung daran, da 4. in den geistlichen Frstentmern (und dies war die Mehr-zahl der deutschen Bistmer) diejenigen unter dem Adel und in den Stdten, die im Jahr 1555 evangelisch gewesen seien, dies auch bleiben drften trotz des ersten Punktes, wonach der Landesherr die Konfession zu bestimmen habe. 22. Im September (1555) erfolgte die Verkndigung dieses wichtigen Reichsreligionsgesetzes. Es bedeutete fr Karl V. den Zusammensturz seiner Kirchenpolitik, die Vernichtung seines Herrscherideals. Diese bittere Ent-tuschung, noch verschrst durch ein krperliches Leiden, verleidete ihm sein Herrscheramt. Schon im Oktober (1555) verzichtete er zugunsten seines Sohnes Philipp auf die Niederlande (Spanien und Neapel hatte er ihm bereits bertragen), und im September 1556 zeigte er den deutschen Kur-1556 frsten auch seine Abdankung als Kaiser an. Das war das Ergebnis einer wechselvollen und tatenreichen Regierung von 37 Jahren. Seiner Abdankung folgte unmittelbar seine Abreise nach Spanien, wo er den Rest seines Lebens im Kloster Juste (am gleichnamigen Flu in Estremadura) verbrachte. Er wohnte nicht etwa als Mnch im Kloster selbst, sondern als Privatmann etwas abseits des Klosters in einem besonders fr ihn 1 Cuius regio, eius religio: wem die Region, nach dem die Konfession.
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