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1. Kleine Geschichte von Ostfriesland für die Schule und das Haus - S. 146

1826 - Emden : Woortman
146 Sechste Periode. gehabt hatten, als die vielen Gläubiger des letzten Fürsten den großen Verlust bejammerten, den sein früher Tod ihnen bereiten würde. Diese fast überall im Lande vernommene Wehklage war auch nicht ohne Grund; denn nachdem der Eoncurs über den fürstlichen Nachlaß eröffnet war, fielen den Allodial-Gläubigern endlich, nach Verlauf von dreißig Jahren (1774), volle sechs und zwanzig Procent von ihren Forderungen zu. Der preußischen Besitznahme von Ostfriesland und Harrlingerland, traten zwar, wie gesagt, die Ansprü- che von Chur-Hannover, der Prinzessin Friederike Wilhclmine von Ostfriesland und des Grafen von Wied-Runkel auf ganz Ostfriesland, und von Seiten der fürstlichen Hauser Lichtcnstein und Kaunitz- Ritberg auf Harrlingerland, besonders in den Weg; allein der König von Preußen hielt sich, gestützt auf die dem Brandenburgischen Hause auf Er- löschung des oftfnesischen Mann - Stammes von dem Kaiser und dem Reiche (1694) verliehene Anwartschaft in ungestörtem Besitz des ganzen Landes. ” ' ' ...........; 2. ; Ostfriesland unter Friedrich dem Großen. "'Gleich kräftig und weise, wie in den übrigen Pro- vinzen seines Reichs, faßte Friedrich der Große, auch in Ostfriesland die Zügel der Regierung. Zwar blieben die alten Landesaccorde und die 'stän- dische Verfassung, zur großen Freude des Va- terlandes, die Grundlagen der Regierung; denn da- mals war der Grundsatz noch nicht ausgesprochen, daß man ein durch Waffengewalt erobertes oder durch Erbrecht und sonst erworbenes Land behandeln könne, wie man wolle, ohne auf die alte, volksthümliche Verfassung deffclben Rücksicht zu nehmen. Jndeß
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