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1. Die Alte Geschichte - S. 216

1875 - Münster : Coppenrath
216 Dieser König war der eigentliche Begrnder der rmischen Staats-Verfassung. Wie Solon zu Athen, so bestimmte auch er hier die Rechte und Pflichten aller Brger nach dem Vermgen. Er ordnete deshalb fnf Vermgensklassen an. In die erste Klasse wurden die Brger eingeschtzt, die wenigstens 100,000 As, etwa 2300 Thaler nach unserem Gelde, besaen. Sie hieen vorzugsweise Classici , und hiervon bedeutet noch bei uns der Ausdruck Klassisch^ das Ausgezeichnete und Vorzgliche. Zu jeder der folgenden Klassen war ein verhltni-mig geringeres Vermgen zureichend. Die zweite Klasse mute 75^000, die dritte 50,000, die vierte 25,000, die fnfte 12,500 As im Vermgen haben. Die Klassen theilte er wieder in verschieden viele, an Kopfzahl sehr ungleiche, Centurleu oder Kompagnien, jede mit einem Centurio oder Hauptmann an der Spitze. Die erste Klasse, in welcher die reichsten und vornehmsten Brger, enthielt allein 80 Centurien an Fuvolk, dazu kamen 18 Reitergeschwader; die vier folgenden Klassen umfaten zusammen 90 Centurien und dazu kamen noch auerhalb der Klassen vermuthlich 5 andere Centurien rmerer Leute, so da die ganze Zahl der Centurien sich auf 193 belief. Nach der Stellung nun, die jeder einzelne Brger in dieser Eintheilung einnahm, richtete sich auch seine Stellung und Bewaffnung im Kriege, die Hhe seiner Steuern, und sein Antheil am Stimmrechte in der Volksversammlung. Im Kriege diente Jeder auf eigene Kosten. Die erste Klasse bildete die Schwer-bewaffneten. Jede der folgenden Klassen war immer im Verhltnisse zu der vorgehenden leichter bewaffnet; die Aermsten, die s. g. Pn>leta-der, blieben von allem Kriegsdienste ausgeschlossen, oder wurden'doch nur im Nothfalle als Landsturm aufgeboten. Die Reiterei, welche bis-her nur aus Patriciern genommen worden war, war durch Aufnahme reicher Plebejer von sechs auf achtzehn Geschwader gebracht, und jeder Reiter oder Ritter erhielt ein Pferd auf Staatskosten. So ward der Rang bestimmt, den Jeder bei dem zu leistenden Kriegsdienste einnahm, und eine Verschmelzung der alten und neuen Brgerschaft eingeleitet. Auch war den Plebejern oder Neubrgern, deren Zahl und Wohl-stand bereits bedeutend herangewachsen war, und unter denen sich viele befanden, die in ihrer besiegten Heimath selbst zu den edeln Geschlechtern gehrt hatten, ein angemessener Antheil an der Staatsregierung bewil-ligt. Die Abstimmung der alle ffentlichen Angelegenheiten geschah
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