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1. Geschichte der Reformation - S. 284

1834 - Leipzig : Dürr
284 Blicke'auf den Zustand der protestantischen Kirche dingungcn einzudrangen verstände, und die verständigen Mit- glieder dürften da, wo iin Zeitlichen etwas erspart oder ge- wonnen werden könnte, leicht mit ihrem bessern Wissen und Willen überstimmt werden. Es scheint darum rathsam, daß die Conststorien im Namen des Landesherrn, oder wer diese Acmter besetzt, den für einen bestimmten Beruf tüchtigen Mann prüfen, den Gemeinen empfehlen, die Zustimmung oder gerechten Einwendungen derselben aber auch hören und gehörig würdigen, und dem Lehrer dann eine Stellung ge- wahren , daß er unabhängig fest und geschützt da stehet und wenn er auch ein strenger Sitten - und Strafpredigcr seyn muß, keine Fragen zu fürchten habe, wem er sein Amt ver- danke? daß aber auch die Gemeine wisse, wo und wie sie gegen den Pflichtvergessenen baldige Hülfe finde. Man hat in neuerer Zeit von Seiten vieler Religions- lehrer, die allerdings die Mangel im Kirchen - und Schulwe- sen, und die Hindernisse des Gedeihens eines religiösen Lebens am besten kennen müssen, die ferner nicht allein von ihrem Gewissen, sondern auch von den Regierungen ausgefordert werden, dem faden Geschwätz und den verkehrten Urtheilen über Fürsten und Obrigkeiten, den unruhigen, ja aufrühre- rischen Bewegungen der Zeit durch die Kraft der Religion entgegen zu arbeiten, auch den Wunsch nach einer Repräsen- tation der Kirche durch gewisse von ihr gewählte Abgeord- nete ausgesprochen. Die Regierungen haben jedoch die Er- füllung dieses Wunsches abgelehut, ja cr hat hie und da die arge Mißdeutung erfahren, als wolle der geistliche Stand eine Vertretung haben, und habe hierarchische Ab- sichten, die jetzt sehr lächerlich erscheinen würden. Es galt nur die Angelegenheiten der Kirche, und erst mittelbar den Stand, in so fern er freilich, wie Jeder auch Bedürfnisse, daher auch für sich Wünsche hat. Wohl darf man den mit angegebenen Grund hochachken, daß ja die ständischen Mit- glieder insgesammt auch Glieder der Kirche sind; und in Sachsen sind selbst die zwei ersten Geistlichen aus Dresden und Leipzig Mitglieder der ersten Kammer. Jndeß hört man doch auf manchen Landtagen neben den vielen hochachtungswerthcn
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