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1. Lehrbuch der Geschichte des preußischen Staates für Schulen und den Selbstunterricht - S. 60

1826 - Erfurt : Müller
reg. v. 1571 bis 15.98 I 60 Zeit, am wenigsten eine gleich der unsrigen bewegte, sich durchgängig erwehren kann. Kurfürst Joachim Ii. starb 157» zu Köpenkk. Er ward in der von ihm zur Kathedrale erhobenen Kirche des Schwarz-Mönchsklosters zu Berlin bei- gesctzt, wohin er das kurfürstliche Erbbegrabniß ver- legen und die Leichname seines Großvaters und sei- nes Vaters von Lehnin hatte bringen lassen. — Zehn Tage spater folgte ihm sein tyatiger, sparsamer und in wahrhaft fürstlichem Sinne selbstständig regierender Bruder, Markgraf Johann, ins Grab. Da dieser keine Leibeßerben hinterließ, so siel die Neumark zugleich mit dem Kurfürstenthum an seinen Neffen und Zögling, Johann Georg, ältesten Sohn Joachims Ii. Kurfürst Johann Georg gelangte im 46. Le- bensjahre, also im reiferen Mannesalter, zur Regie- rung. Von seinem biederen Oheim in dessen strengen Grundsätzen erzogen, wissenschaftlich gebildet und wohl- bekannt mit den Gebrechen, an welchen sein Land litt, gab er seinen Nachfolgern ein von mehreren derselben nicht unbeachtet gebliebenes Beispiel von der Weise, in welcher ein Fürst die Regierung eines Landes be- ginnen muß, das sich in Folge vorhergcgangener Um- stände erschöpft befindet und, eines entscheidenden Zeitpunktes gewärtig, seine Hilfsquellen zusanimenhal- ten muß. ' Sein Vater hatte manche schöne Saat für die Zukunft mit Aufopferung eines Theils vom eignen und vom Vermögen seiner Unterthanen gesaet; doch die zum Wohl des Landes gegründeten Institutionen waren noch zu neu, um sich selbst erhalten oder gar Aus- beute geben zu können: — das Land hatte eine Schuldenlast zu tragen, die schwerlich zu venneiden, wohl aber zu verringern gewesen wäre, wenn Kurfürst Joachim die Kunst einer weisen Sparsamkeit ver- standen und die Finanzoperationen nicht Günstlingen überlassen hatte. Kurfürst Johann Georg begann demnach durch Ordnung und Sparsamkeit Land und Volk zu kräfti- gen. Die Hofhaltung wurde aus die strengste Noth»
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