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1. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 152

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
152 S' i eb e n t e s Haupt ^ n ck. Innere Staats- und Eultnrverhältnisse Deutschlands und seiner Bewohner während der fränkischen Periode von 1034 — Sb25. Die Reichsgränzcn waren in diesen 100 Jahren im Norden von der Schlei zur Eider zurückgezogen, den holsteinischen Sachsen aber war in Adolf von Schau- enburg vom Herzog Lothar ein besonderer Gränzgraf gegeben worden. Die nord- östlichen Slavcn von der Ostsee und Elbe bis zur Oder und Havel bildeten einen eigenen slavischen Staat unter Herzog oder König Heinrich, Gottschalks Sohn, der christlicher Lehensmann der Herzoge von Sachsen war, wenn gleich das Lehens- wesen bei den Slaven selbst nicht eristirte, daher alle Unterthancn gleiche Rechte hatten und geschloffene Staaten bildeten. Das Land südlich von der Havel bis zur Mittelelbe stand, zweifelhafter Treue und Religion, unter den nordsächsischen (später brandenburgischen) Markgrafen und wurde erst 1156 durch Markgraf Al- brecht den Bären, den Gründer von Berlin, dauerhaft deutscher Herrschaft unter- worfen. Freilich ging man auch mit den armen Slaven despotisch genug um! und selbst Bischof Ditmar von Merseburg meinte, wenn die slavischen Bauern gehorchen sollten, so müsse man sie Heu fressen lassen, wie Ochsen, und in Zucht halten, wie Esel. Bei dem lateinischen unverständlichen Gottesdienste bedeutete man sie: wenn sie die Sprache auch nicht verständen, so mache das wenig aus, weil sie doch von Gott verstanden werde. — Zwischen der untern Saale, Elbe und El- ster, selbst bis zur Oder war die Ostmark oder Mark Lausitz zuletzt mit Mark- grafen aus dem Geschlcchte des höchstfreicn Herrn Theodorich von Buzizi, dem Stammvater des noch jetzt in den sächsischen Staaten regierenden Hauses Wettin, dessen Nachkommen auch als Meißner Markgrafen das Land von der obern Saale bis nach Böhmen im Süden und bis zur Spree im Osten regierten. Böhmen und Mähren hatten rein slavische Fürsten unter deutscher Hoheit, während diese über Polen und Ungarn nur vorübergehend war. Dagegen gingen die nordgauischc Markgrafschaft gegen Böhmen und ältere Sorbenmarken ein, während die ostbaie- rische gegen Ungarn unter den kräftigen Babenbergern ihre Gränze vom Kablen- bcrge bei Wien bis an die Leitha vorschob; südlich daran gränzten das Hcrzogthum Kärnthcn mit Krain mit seinen zwei Marken gegen die Ungarn, zu Pettau und Pütten, darauf die italienischen Marken von Istrien au. Ueber den Brenner bis Trident ging Baicrn, bis zum Gotthard und Graubünden Schwaben. Bon da bis zum Mittelmeere, Rhone und Saone aufwärts bis an Marne und Mosel, dann an den Rhein herüber bis Basel und Zürich das Königreich Burgund, für Deutschland 1032 erworben. Nördlich davon, durch die Mosel und Maas unter einander geschieden, beide Lothringen. Trotz der Kämpfe mit den Slaven erhielten sich eigene slavische Staaten unter eigenen Fürsten, wie Böhmen bis 1307, Pommern bis 1637, Schlesien bis 1675 und beide Meklenburg noch heute. Strengere Abhängigkeit von den Fürsten, lange dauernde, zum Thcil noch heute nicht ganz verwischte Leibeigenschaft, spätere Ent- wickelung des Bürgcrstandcs ließen die höhere Cultur später, alsbei den Deutschen, sich entwickeln. Bekam doch Polen erst um 1350 die erste schriftliche Gesetzsammlung, fast ein Jahrtausend nach der lex Salica! Dagegen wurde Kärnthcn, Meißen,
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