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1. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 243

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
—2-13 Tvf-e*-'— Kurfürsten Willcbriefe aus und erhielten die Belu-nung. Die Wahl falle vom Erz- bischof von Mainz nach Frankfurt am Main ausgeschrieben werden. Wer nicht persönlich oder durch schriftlich Bevollmächtigte erscheint, verliert für dieses Mal sein Recht. Die Wählenden beschwören, ohne Privatrücksi'cht zu wählen und sich nicht zu trennen,, bis die Wahl einstimmig oder durch Mehrheit geschehen. Die Krönung geschieht zu Aachen durch den Erzbischof von Cöln. Während der Thron- erledigung ist der Rheinpfalzgraf am Rhein, in Schwaben und überhaupt in den Ländern fränkischen Rechts, der Herzog von Sachsen in denen sächsischen Rechtes Reichöverweser. — Die Unterthanen und Stände der Kurfürsten können, außer im Fall verweigerter Justiz, vor keine kaiserliche Gerichte geladen werden, noch an sie appelliren. Die Kurfürsten haben die kaiserlichen Regalien der Bergwerke, Münzen, Zölle, Judcnschutz u. s. w. Dann wurden noch Bestimmungen über den Landfrieden gegeben, z. B. daß, wer in unredlicher Fehde dem Lehensherrn die Lehen aufkündigt und sie dann wieder augreift und sich zueignet, dieselben verwirkt haben solle, daß Verbindungen der Städte oder einzelner Personen ohne Wissen und Willen ihren Landesherren abgethan sein, keine Pfahlbürger mehr gelten sollen u. s. w. Nur die ersten 23 Capitel dieses in lateinischer Sprache verfaßten ersten wirklichen Neichsgrundgesetzcs wurden am to. Jan. 1356 in Nürnberg, die sieben letzten Capitel ain 25. Dcc. 1356 zu Metz bei einem neuen Reichshofe bekannt gemacht, und der ganzem Urkunde ein goldenes Maje- stätssiegel oder Butte angehängt, daher das ganze Gesetz den Namen der gol- denen Bulle erhielt. Die großen Vorrechte, die den Kurfürsten, besonders durch ihr ausschließliches Wahlrecht, worüber gar manche davon Ausgeschlossene unzu- frieden waren, darin zugesprochen wurden (und Karl Iv. hatte ja selbst ein Kurland), machten nicht nur das Septcmvirat, sondern auch die Aristokratie in Deutschland gesetzlich und verfassungsmäßig. Vierzehntes Haupt st ü ck. Geschichte Deutschlands und der Deutschen von Karls l»r. goldener Bulle bis zu Wenzeslaws Absetzung. Der mehr feige, als tapfere, und eigennützige Karl Iv. hatte aber auch Eigen- schaften, welche die gerechte Geschichte nicht unerwähnt lassen darf. Seine Klugheit im Unterhandeln brachte ihn weiter, als Andere der Krieg. Er hatte in Paris fleißig studirt; er ehrte die Wissenschaften, denen er 1348 in Prag einen Haupttempel nach dem Muster des französischen in der neuen und ersten deutschen Universität errich- tete. Er war der böhmischen Sprache, aber auch der französischen und italienischen mächtig und schrieb sein eigenes (noch vorhandenes) Leben in italienischer Sprache nieder. Gelehrte und Künstler zog er an sich; wie gern hätte er Petrarca, den er znm kaiserlichen Pfalzgrafen ernannte, zum Erzieher seines Sohnes gewonnen! Sein Aeußeres war unansehnlich, klein und gebückt, vielleicht ausgewachsen, dabei der Kopf durch Breite, schwarzes Haar und hohe Backenknochen an das slavische Blut seiner Mutter erinnernd. Niemand sah er gerade und offen an. Dabei war er von Natur kalten und zurückhaltenden Wesens, übrigens so gesund, daß er im 5vsten Jahre den ersten Zahn verlor und einen andern dafür bekam. Seine Haupt- 16 *
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