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1. Geschichte des deutschen Volkes und des deutschen Landes - S. 338

1839 - Stuttgart : Literatur-Comptoir
338 Fürstenthiimer Mcklenburg und Holstein und mehrere Reichsstädte, wie Hamburg, Bremen und Lübeck, bildeten den niedersächsischen Kreis. Aus den kleinen nach Heinrichs des Löwen Sturze seinem Hause gebliebenen Alodcn, den Territorien B r a u n sch w e i g-L ü n e b u'r g, für Heinrichs Enkel Otto das Kind 1235 zu einem Reichslehn und Hcrzogthum erhoben, bildete sich nach und nach ein ansehnlicher Ländcrbestand heraus, der sich aber wieder unter Otto's Söhnen Albrecht und Johann in die alt braunschweigischen und lüneburgischen Herzogthümer und Linien bis 1309 spaltete. Aus Albrechts Antheil entstanden die Zweige Braunschweig — 1373, Göttingen — 1463 und Grubenhageu — 1596 ; das unselige Theilen zerspaltete wieder das Letzte in Grubenhagen — 1392 und Osterrodc, so wie die Linie Göttingen in Göttingcn und Brannschweig. Von Mag- nus (mit der Kette st 1373) Söhnen gehe» wieder die mittleren Häuser Braun- schweig und Lüneburg aus. Erstcres theilt hierauf in Calenberg und Wolfenbüttel. Für letzteres Land stiftete der berühmte Herzog Julius, der Sohn des wilden Heinrich, die Universität Hclmstädt, 1576. — Die Länder wurden anfangs durch Landvögte und Untcrvögte oder Amtleute verwaltet. Bald lernten die Städte sich fühlen; Braunschweig, Göttingcn, Lüneburg, Eimbeck, Hannover, Hameln hatten vielfache Streitigkeiten mit den Landesherren. Auch diese Herzoge hatten ihre Erbhofbeamten, sogar Erbvorschneider, Erbpötker und Erbbrodspender. Die Böcke von Wulfingen hatten das Erbdrosten- oder Truchseßamt. Dennoch behalfen sich manche Fürsten noch mit einem kleinen Hofstaate, selbst ein Canzlcr kommt erst Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts vor. Als Otto der Einäugige seinen Stän- den die Regierung übergab, behielt er sich einen Hofstaat vor, der jährlich nur 200 rhein. Gulden kostete. Durch Theilungcu und innere Zwistigkeiten stieg die Macht des Adels immer höher. Als 1388 die Herzoge von Lüneburg die Privi- legien den zeitig gebildeten Ständen bestätigten, versprachen sie: ohne Rath und Vulborth (Willen) der Mannschop (Ritterschaft) und Städte keine neue Burg oder Veste zu erbauen. Die Fürsten bedienten sich häufig der Städte gegen den Adel, wie man Edelsteine nur mit Edelsteinen schleift. In der cellischen Fricde- sate (Satzung) von 1392 versprach der Landesherr, sich bei erhobener Klage gegen ihn persönlich und so lange in Hannover zum Einlagcr zu stellen, bis den Fede- rungen der Säte genüget sei. Auch als Vormünder bei Minderjährigkeit der Fürsten kommen die Landstände vor. — Die Kirche, die wie der Adel sich steuer- frei erhielt, bildete einen Staat im Staate und schützte ihre Güter gegen Eingriffe mit dem Bann. Eine Reformation der Klöster wurde schon Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts vorgenommen, wobei sich vorzugsweise die Nonnen am wüthendsten gebärdeten. M eklenb ur g, das Land der alten Obotriten, tritt unter dem Slavcnfürsten Niklot, dem Zeitgenossen des Welfen Heinrich des Löwen (des Gründers oder Er- neuerers der Hochstifter Ratzeburg, Mcklenburg und Lübeck), an das hellere Licht der Geschichte. Niklots Sohn Pribislaw erhielt vom Kaiser Friedrich I. die reichs- fürstliche Würde, und seines Sohnes Heinrich Borwin Kinder: Johann stiftete die Linien Meklenburg mit Gadebusch und Wismar, Nicolaus die Linie Wcrle oder Güstrow mit Malchin und Penzlin — 1436, Heinrich Borwin Iii. die von Rostock — 1314, und Pribislaw die von Parchim oder Richenberg — 1325. Der iiberbleibcnden Linie Johanns von Meklenburg Land wurde 1348 zu einem Hcrzogthum und Reichslehen erhoben. Auch Stargard und Fürstcnberg werden erworben; Erstcres gibt wieder einer Unterlinie bis 1471 den Namen. Auch die Grafschaft Schwerin wurde 1358 von Albrecht I. erworben, dessen zweiter Sohn Albrecht durch Wahl auf den schwedischen Thron gelangte, 1363—1389. Sein Sohn Albrecht und Her- zog Johann, sein Vetter, stifteten 1418 die Universität Rostock. Erst 1471 vereinigte
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