1839 -
Stuttgart
: Literatur-Comptoir
- Autor: Böttiger, Carl Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
-»«»><3 56s ü<r-c<^—
sich wie später Baiern, Würtemberg und Baden factisch abgelöset. Die kleineren
Fürsten sahen nur noch Halt und Rettung, nickt in dem gcdemüthigten Oesterreich,
sondern in dem glücklichen Frankreich; und ihre Gesandten lauschten in Paris jedem
Winke und jeder Miene des Kaisers. Diesen Gesandten, einzeln, unter dem Siegel
des Gcbeimnisses, theilte nun Lalleprand stiickwcis (soweit cs den Vortheil seines
Herrn betraf)*) einen Plan zu einer deutschen Confödcration mit, welche an die
Stelle des ehemaligen Reiches treten solle, und Bonaparte hatte eine verwünschte
Zauberformel erfunden, die ihm Gehorsam verschaffte, und eine Macht, der Zauber-
formel selbst Kraft zu geben: „Die Dynastie hat aufgehört zu regieren!" Keiner
der dort versammelten deutschen Gesandten hat seine Beistimmung versagt, und
die wenigsten haben auch nur so viel Gegenbemerkungen sich erlaubt, als der frei-
müthige Herr von Gagcrn, der nassauische Gesandte **). Napoleon bestimmte
nach Wohlwollen und Politik, wer aufzunchmen sei, und behielt sich dicß auch für
die Zukunft vor. Sechzehn Fürsten waren die Mitglieder dieses Bundes, den
man bedeutungsvoll den Rheinbund nannte; doch solle mit dieser Zahl nicht
abgeschlossen sein. Es waren Baiern, Würtembcrg, der Erzcanzlcr, Baden, Berg,
Hesscn-Darmstadt, Nassau, Usingen und Weilburg, Hohcnzoucrn-Hcchingcn und
Sigmaringcn, Salm-Salm und Salm-Kirburg, Jscnburg-Birstcin, Aremberg,
Liechtenstein und von der Leyen (ungefähr 2350 n>Meilen mit 7v2 Mill. Seelen).
Die Unterzeichnung fand am 17. Juli Statt, doch wurde die Acte vom I2tcn datirt;
dem Könige von Baiern ließ man nur 12 Stunden zur Genehmigung. Wahr-
scheinlich bekamen die andern keine längere Frist. Alle Reichstitel und Reichsgcsttze
schweigen in diesen Staaten, die nun vom Reiche geschieden sind. Ein Bundestag
zu Frankfurt a. M. (man hätte Paris sagen können!) ist der Mittclpunct des
Bundes, der in ein königliches (wozu die Großherzoge gehörten) und fürstliches
Collegium zerfällt, und dessen Präsident der ehemalige Erzcanzlcr, nun Fürst
Primas (1810 Großhcrzog von Frankfurt) ist. Protector ist Napoleon.
Jedes Mitglied ist souverain (in Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Polizei, Con-
scription und Besteuerung); von dem wichtigen Rechte, auswärtige Bündnisse zu
schließen, schwieg weislich die Acte, denn die auswärtigen Verhältnisse des Bundes
leitet der Protector, und nur aus seine Auffoderung waffncn sich die Fürsten.
Das erste Bundeshecr besteht aus 63,000 Mann; das französische, zum Schutz des
Bundes, aus 200,000 Mann. Die Fürsten von Baden, Berg und Darmftadt
heißen Großherzoge. Es wurde nun wieder abgerundet und getauscht; zugleich wurden
aber auch alle reichsunmittelbare Fürsten und Herren des südlichen Deutschlands,
die sich nicht zeitig dem Bunde angeschlosscn hatten oder dem Kaiser mißfällig,
wenigstens gleichgültig waren, mediatisirt, d. h. für landsässige Unterthancn
des Rheinbundstaates, von welchem ihre Besitzungen umschlossen waren, erklärt
(so die Fürsten v. Nassau-Oranicn, Schwarzenberg, Hohenlohe, Octtingen, Thurn
und Taxis, Fugger, Truchseß, Fürftcnberg, Metternich, Löwcnstcin, Solms, Hessen-
Homburg , Wied, Looz und Andere; die Grafen von Castell, Erbach, Neuwied
n. s. w.). Sie behielten zwar ihre Domainen und Einkünfte, die niedern Hoheits-
rcchte, auch persönliche Vorzüge; aber die Reichsfreihcit und Landeshoheit war
dahin. Manche waren bald noch Schlimmerem, wie in Würtemberg, preisgcgeben;
die Reichsstadt Frankfurt ward dem Fürst Primas, Nürnberg dem König von
*) — Fistula dulce canit, volucrem dum decipit auceps —Sehr lehrreich L. v. Dreich, G.
Dentschlands ftit dcr Stiftungi des Nheinbundes, Nlm, 1824, I. l u. ff. (Fortjehung vvn 2.
Schmidts deutscher Geschichtc.)
**) o. Gagern: Mein Antheil an der Pvlitik. Stuttgart 1823, I. S. 149.