1839 -
Stuttgart
: Literatur-Comptoir
- Autor: Böttiger, Carl Wilhelm
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
581 £x-
Sämmtliche ehemalige Neichsfürften und Reichsgrafen sollten in jedem Jahre wenigstens
3 Monate in Stuttgart wohnen, „weil es vor allen königlichen Untcrthanen den Fürsten
und Grafen zieme, dem Könige ihre Devotion persönlich zu bezeugen!" Man schien
den Geist der alten Unabhängigkeit zerstören zu wollen. Die Last der Steuern war
sehr groß; nicht mehr der Ertrag, sondern das Vermögen selbst wurde besteuert.
Den ehemaligen Reichsftänden nahm man vom alten Einkommen den größten Theil
und ließ ihnen dafür den größten Theil der Schulden; die Schulden des ganzen
Landes beliefen sich auf 100 Mill. Gulden. Auch die gewaltige Jagdlicbe des
Fürsten kostete durch den hohen Jagdetat, den Wildschaden und ungemessene Jagd-
frohnen dem Lande viel, aber in Besoldungen und Zahlung der Schuldenzinse
war die größte Pünctlichkeit; dagegen wurde das Auswanderungsrecht aufgehoben
und die abgesonderte Verwaltung des Kirchcngutes und der frommen Stiftungen.
Auch das Recht (?) legte sich der König zu, die richterlichen Strafen, bei ohnehin
strengen Strafgesetzen, noch zu verschärfen. Doch war Friedrich einer von den
Fürsten, die dem Kaiser am wenigsten schmeichelten.
Fast gar nichts änderte Friedrich August der Gerechte, König von Sachsen
und Herzog von Warschau, trotz der erlangten Souverainetät, in seinem Erb-
lande; seine alten Stände blieben nach wie vor; von Polen erhob er nicht einmal
seine Civilliste, sondern wandte noch mehre Millionen sächsischer Einkünfte in das
neue Land. Wo er hart war oder schien, wie gegen Preußen (welches Sachsen
mit Polen an Größe übertraf), in der Baponner Convention 1808, in der Be-
handlung polnisch-preußischer Beamten, war er es nicht von sich selbst, sondern von
dem Gewaltherrn in Paris gezwungen, nachgcbcnd. Mit 5 Millionen Thalcr
Kosten mußte das durch die Kriege von 1806 und 1809 mitgenommene Land die
Festung Torgau bauen. Die Küstensperre schien den Binnenverkehr und die säch-
sische Industrie zu begünstigen, aber der freie Handel war vernichtet. Friedrich
August stand in hoher Achtung bei Napoleon, dem er auch die Fortcristcnz und
Vergrößerung Sachsens verdankte, und in welchem er den Mann des Schicksals
sehen mochte; er war aber auch der einzige Fürst, der laut erklärte, daß er keine
Vergrößerung seines Gebiets auf Kosten Anderer wünsche. Er hätte zu einer ge-
wissen Zeit sogar die sächsischen Fürstenthümcr bekommen können.
Selbst der beste Fürst konnte damals seinem Lande schwere Lasten und Opfer
nicht ersparen; das erfuhr auch das Land des ehrwürdigen Nestors der deutschen
Fürsten, Karl Friedrichs, des Großherzogs zu Baden. Zwar hob auch er die
alten Stände in dem 1805 erworbenen Breisgau auf, aber „weil seine Gesinnung
seinem Volke schon Bürgschaft sei, und man die Kosten sparen könne." Der Codex
Napoleon wurde eingeführt; die Mcdiatifirten erfuhren die schonendste Behand-
lung, die Universität Freiburg wurde neben Heidelberg beibehalten und zweck-
mäßiger organisirt, auch aller lästige Universitätsbann im Großherzogthume auf-
gehoben; die Finanzen waren musterhaft bestellt. Das Land war vor dem Kriege
schuldenfrei; jetzt hatte es 10 Millionen Gulden. Die übernommenen Pensionen
und die Stellung eines Truppcncorps nach Spanien konnte diese Summe freilich
nicht vermindern; aber cs freuete das Volk, wie bieder und offen der gute alte
Herr ihm gleichsam Rechenschaft ablegte. — Ihm folgte, 10. Januar. 1811, sein
Enkel Karl (si 1818), der Gemahl von Napoleons Adopiiotochter Stephanie. —
Es ließe sich noch manches deutsche Land anführen, wo selbst unter dem Drucke
einer schweren Zeit die Fürsten möglichst des Landes und der Unierthanen Last zu
mindern und zu mildern suchten (wenn hin und wieder auch ein Ländchen den
Affen Frankreichs machte, wie Anhalt-Köthen); man müßte Karl Augusts von
Weimar cbic' Sorge für sein Land rühmen, loben, wie die Herzoge von Nassau
ihren Gerichten vorschriebcn, in zweifelhaften Fällen bei Processen immer gegen