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1. Geschichte des Mittelalters - S. 27

1876 - Münster : Coppenrath
27 sitzern gegen eine bestimmte Abgabe berlieen. Ein solches freies Eigen-thum hie Allodium*). Die Gre desselben richtete sich nach den geleisteten Diensten. Dem Könige selbst fielen alle ehemaligen kaiserlichen Krongter zu. Diese lie er nun theils fr seine Rechnung verwalten, theils bergab er sie den Groen seines Gefolges und legte ihnen dafr gewisse Pflichten auf, entweder Beistand im Kriege oder auch Dienste am Hofe. Aus letzteren entstanden die sogenannten Hofmter, die wir noch jetzt an den meisten europischen Hfen mehr oder weniger finden; z. B. das Amt eines Kmmerers, Mundschenken, Marschalls, Truch-sesses 2c. Diese so verliehenen Gter wurden als Sold fr geleistete oder noch zu leistende Dienste angesehen, konnten also nicht erblich sein, son-dem blieben Eigenthum des Knigs. Sie waren seinen Hauptleuten oder Vasallen nur geliehen und fhrten hiervon auch ihren Namen Lehen (beneficium, feujum). Blieben diese ihrem Lehnsherrn treu, so durften sie ihr Lehen lebenslnglich behalten. Nach ihrem Tode fiel es wieder an ihren Lehnsherrn zurck, der die Dienste eines anderen Ge-treuen damit belohnen konnte. Da aber der Sohn fast immer feine Dienste dem Lehnsherrn des Vaters widmete, fo wurde in der Regel auch ihm wieder das vterliche Lehen zur Benutzung berlassen. All-mlig wurden die Lehen durch das Herkommen erblich. So wie nun der König die Groen des Volkes dadurch zu besonderer Treue gegen sich verpflichtete und ein glnzendes Gefolge an feinem Hofe bildete, fo machten es die Groen auch. Sie berlieen wieder von den ausgedehnten Grundstcken, die sie theils als Allodium, theils als Lehngut besaen, Anderen bestimmte Theile und bedingten sich dafr ihre Dienste aus. So wie sie selbst dem Könige verpflichtet waren, fo verpflichteten sie sich wieder andere minder Begterte. Ein solcher Lehnsmann war vor allen Dingen seinem Lehnsherrn getreuen Beistand in allen Gefahren, besonders aber im Kriege, schuldig, wogegen jener wieder auf den Schutz feines Herrn rechnen durfte. So wie des Knigs Macht und Ansehen durch eine Menge reicher und tapferer Vasallen wuchs, so suchten auch die Groen des Reiches Ruhm und Ehre darin, viel Vasallen zu haben, mit denen sie im Kriege oder bei feierlichen Gelegenheiten erscheinen konnten. Dieses Verhltni verbreitete sich immer mehr. Man belehnte Andere nicht nur mit Gtern, sondern auch mit eintrglichen Aemtern. Selbst Leute, die ein ganz freies Eigenthum hatten, boten dieses mchtigen Herren an, *) Eigentlich al-t = vlliges Besitzthum.
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