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1. Abth. 2 - S. 31

1823 - Elberfeld : Büschler
Vi. Ztr. Karl V. bis zum wcstph. Fried. 1520 — 1648. 31 8. Die ersten Bündnisse der protestantischen Fürsten. In unserm Vaterlande hatten indeß viele Fürsten schon öffentlich die neue Lehre in ihren Landern eingeführt. Ei- ner der eifrigsten war der junge Landgraf Philipp der Großmüthige von Hessen; dieser drang auch beiden übrigen Fürsten, welche mit ihm gleich gesinnt waren, dar- auf, daß sie ein Büudniß zu gegenseitigem Schutze schlie- ßen sollten, wenn etwa die Gegner das Wormser Edict mit Gewalt durchzuführen versuchten. Seine Sorge war nicht ungegründet. Schon hatten mehrere andersgesinnte Fürsten zu Leipzig eine Zusammenkunft gehalten und über die gemeinschaftliche Vertheidigung ihrer Länder gegen das Eindringen jeder Neuerung gerathschlagt; sie hatten den Kaiser um Beistand angerufen, und dieser hatte in seiner Antwort von „Ausrottung der Irrthümmer der lutheri- schen Sekte" gesprochen. Es wurde also im I. 1526 zu Torgau ein Bündniß errichtet zwischen dem Churfür- sten von Sachsen, Johann dem Standhaften,— Friedrich der Weise war 1525 gestorben, — Philipp von Hessen, den Herzogen von Braunschweig - Lüneburg, dem Herzog Heinrich von Mecklenburg, Fürsten Wolfgang von Anhalt, Grafen Gebhard und Albrccht von Mansfeld und der freien Reichsstadt Magdeburg. Auch der Markgraf Albrecht von Brandenburg, ehemals Meister des deutschen Ordens, nun Herzog in Preußen, hatte die neue Lehre eingeführt, und schloß ein besonderes Bündniß mit dem Churfürsten von Sachsen. Der Kaiser, der damahls noch in Spanien und mit dem ge- fangenen König Franz beschäftigt war, und bald darauf, nach dessen Loslassung, einem neuen Kriege mit ihm entge- gensah, vertröstete die Deutschen, welche ihn zur Beilegung der Händel herbeiwünschten, mit einem neuen Reichstage, sobald er irgend Muße finde, zu ihnen zu kommen. Indeß ließ er im Jahr 1529 vorläufig einen Reichstag zu Spei er halten. Dieser machte aber den Riß zwischen bei- den Partheien nur größer, denn ergab der neuen einen Na- men. Die Mehrheit der Stände, welche katholisch war, faß- te den Beschluß : „Es solle bei dem Wormser Edicte bleiben, die Messe beibehalten werden, und die, bei denen die neue Lehre Eingang gefunden habe, sollten sich aller Neuerungen enthalten; keiner solle übrigens des andern Unterthanen, des Glaubens halber, in Schutz wider ihre Obrigkeit nehmen." — Mit diesem Schluffe waren die lutherisch Gesinnten unzu- frieden, und legten eine förmliche Verwahrung, Protestation,
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