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1. Abth. 2 - S. 65

1823 - Elberfeld : Büschler
Der schmalkaldische Krieg. 1545 und 47. 6ö beiden Vermittler, die sich für seine Freiheit verbürgt hat-^ ten. Sie wendeten sich an den Kaiser selbst, stellten ihm ihr Fürstenwort vor, welches sie zum Pfände gesetzt hätten; — aber der Kaiser leugnete, den Landgrafen von aller Gefängniß frei gesagt zu haben, wenn er ihn gleich nicht mit ewiger Gefangenschaft bestrafen wolle. Und in der Lhat mochten seine Räthe vielleicht mehr versprochen haben, als er selbst im Sinne trug, oder bei der btnkunde des Kanzlers Granvella in der deutschen, und der beiden Chur- fürsten in der spanischen und französischen Sprache, war vielleicht ein Mißverstandnifi vorgefallen. Dennoch wäre es edler gewesen, das Wort der beiden Vermittler an dem Landgrafen zu erfüllen. Es lag dem Kaiser freilich viel daran, die Anführer des schmalkaldische» Bundes so lange als Gefangene zu halten, bis er seine Rcligionseinrichtunaen in Deutschland, vollendet hatte; denn er glaubte noch immer an die Möglichkeit einer Ver- einigung der Partheien, und beide Fürsten waren die hef- tigsten Gegner derselben gewesen. Aber Karl bedachte nicht, daß die Gradheit und Großmuth einem Herrscher besser an- ftehen und sicherer zum Ziele führen, als die berechnende Vorsicht; und daß, wenn diese einmahl als Gesetz gilt, der Listige von dem noch Listigcrn sicher um seinen Gewinn gebracht wird. Der Herzog Moritz, der seine Bürgschaft nun nicht erfüllen konnte, und als ein Wortbrüchiger ge- gen den Landgrafen dastand, hat sich sicherlich in dem Au- genblicke , als der Kaiser sein und seiner Räthe Worte will- küsirlich deutete, der Pflichten der Dankbarkeit und Wahrheit gegen ihn entbunden gefühlt, und geglaubt, daß von da an nur die Klugheit zwischen ihnen zu walte» brauche. In dieser aber stand er dem Kaiser nicht »ach. Der abgesetzre Chnrfürst und der Landgraf mußten dem kaiserlichen Hoflager als Gefangene folgen, wohin er sich .wendete. Ueberdres wurden die hessischen Festungen, bis auf Kassel und Zwgenhain, geschleift, alles Geschütz ward abgeführt, und die Stande mußten 150,000 Goldgulden als Strafe bezahlen. ^In den Vergleichen mit seinen Geg- nern befolgte Kaiser Karl die Grundsätze der Römer in der Zett, da sie sich die Herrschaft der Welt vorbereiteten. Wie sie von den Karthagern, von den macedonischen und syri- schen Königen, nebst großen Geldsummen, die Ausliefe- rung der Kriegsschiffe, der großen Kriegsmaschinen und der Elcphanten verlangten, so ennoaffnete auch Karl seilte Gegner, rüdem er sie zwang, ihre festen Plätze zu schleifen, das schwere Geschütz herauszugeben, welches damahls noch selten und schwer wieder zu ersetzen war, und endlich ihm Kohlr. D. G. rr. Th. 4te Aufl. &
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