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1. Abth. 2 - S. 314

1823 - Elberfeld : Büschler
314 Vii, Ztr. Vom weftph. Fried, bis jetzt 1648 — 1823. zwanzig qualvolle Jahre athemlos hindurch getriebene Eu- ropa zurück. Aber so viel war in dieser langen Zeit aus den alten Fugen gewichen, so vieles untergegaiigen und Hanzneu hervorgekeimt, daß es als unmöglich erkannt wurde, rn dem Laufe von Tagen und Wochen eine neue Ordnung zu stiften. Es wurde daher in dem Pariser Frieden (20. Mai 1814) vieles unentschieden gelassen, und auf einem großen Congreß aller europäischen Mächte zu Wien verschoben. Ueber unser Vaterland war so viel festgesetzt wor- den, daß cs die Länder, welche seit dem Jahre 1792, seit dem Ausbruche der Revolutionskriege, verloren gegangen waren, also das linke Rheinufer vom Elsaß abwärts, bis aufwenige Ausnahmen, wieder erlangen, und ferner, daß seine künftige Verfassung ein freier Bund selbstständiger und unabhängiger Staaten seyn sollte. Wohl trauerte mancher, daß nicht der ganze vaterländische Strom, von sernen Quel- len bis zu den Mündungen, nnserm Bunde angehören solle; daß die Schweiz, die südwestliche Vormauer Deutschlands, in dieser großen Zeit nicht für uns wiedergewommen sey, daß das Elsaß und das Thor des Oberrheins, Straß- burg, so wie auch das alte Lothringen, bei Frankreich ver- bleibe, und daß Belgien und Holland, der alte burgundische Kreis, welcher für das nördliche Deutschland in eines Fein- des Hand wohl so gefährlich werden kann, als die Schweiz für das südliche, nur schwach durch das Herzogthum Lu- xemburg an unserer Vereinigung Theil nehme. Ferner klag- ten sehr viele, selbst von denen, die für Könige und Für- sten das Wort führten , daß nun das uralte Reich der Deut- schen, reich an Ehren und Thaten, nicht mehr ein Reich, sondern nur ein Staatcnbund seyn, daß die Kaiser- krone Karls des Großen, Otto's I., der mächtigen Salier, der hochstunigen und ritterlich herrlichen Hohenstaufen, des ehrenreichen und treuen Rudolphs, und die zuletzt Maxi- milian I. und Karl V. noch in ihrem alten Glanze gezeigt hatten, nun zu den Alterthümern einkehren solle, die man als Denkmäler einer abgestorbenen, wenn auch bewunder- ten, Vorzeit aufbewahrt. Eben so wurde an der neuen Bundesakte, als sie nach manchen Berathungen und Widersprüchen am 8. Juni 1815 erschien, (der Wiener Kon- greß war am 1. November 1814 eröffnet worden), von Vie- len Vieles getadelt; besonders, daß sie der Billkühr der Einzelnen zu viel Gewalt lasse, und ein viel zu loses Band um das Ganze schttuge, so daß der erste Sturm es wieder zerreißen könne. Und in allen solchen Klagen und Tadeln, wenn sie mit aufrichtigem Sinne ausgesprochen àrden, zeigte sich auf erfreuliche Weise, daß noch in vielen deutschen
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