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1. Abth. 1 - S. 101

1818 - Elberfeld : Büschler
Karl V Icqt die Regierung nieder, iz56. 101 Einkünfte aus den bisher einqezogenen geistlichen Stiftungen. Weder Protestanten noch Katholiken sollten einander zum Uebertritr zu verleiten suchen, sondern ein jeder sollte frei seinem Glauben fol- gen. Zwar sollte jeder Landesherr die herrscheride Religion seines Landes bestimmen, aber dennoch keinen seiner Unterthanen zu einer bestimmten Kirche zwingen können; sondern einen! jeden sollte es frei stehen, der Religion wegen auszuwandern." Dahin war es also noch nicht in der gegenseitigen Duldung gekommen, daß der anders glaubende Unterthan eines Landes ganz gleiche Rechte mit den übrigen harte. Nach dem Abschluß des Religionsfriedens ka- men in dem churfürstlichen Collegio auch die ehe- maligen Beschwerden des Churfürsten Moritz gegen den Kaiser zur Sprache. Allein, zrnn Triumph für Karl, wollte keiner der übrigen Reichsstande eine solche Untersuchung geführt wissen, und sie unterblieb. 19. Karl V legt.die Negierung nieder. 1556. Durch diesen Frieden war die Trennung der Religionspartheien in Teutschland auf immer fest- gesetzt. Karl, welcher einen großen Theil seines Lebens und seiner Kräfte an ihre Wiedervereini- gung gewendet hatte, konnte an solchem Zustande der Dinge keine Freude haben. Teutschland war ibm von nun an noch mehr entfremdet. Der Kneg gegen Frankreich wollte gleichfalls kernen er- wünschten Fortgang nehmen; Karl hatte es noch zu- letzt erleben müssen, wie sich das fremde Volk in die teutichen Angelegenheiten gemischt hatte, und sein Geist sah voraiis, welchen Einfluß diese ihm ver. haßte Regierung überhaupt auf Europa gewinnen werden wenn dre Macht des spanisch- oster reicht-
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