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1. Abth. 2 - S. 321

1817 - Elberfeld : Büschler
Kaiser Friedrich Iii. 3ai gesponnener Rede, und hatten hundert Gründe, mit denen sie bewiesen, daß ihrem Fürsten oder ihrer Reichsstadt zu viel von der Last des Ganzen aufge- bürdet sey. Man stritt darum, wer am wenigsten für das Wohl des Vaterlandes beizutragcn brauche; und darüber konnte wohl nie das Rechte und Große zu Stande kommen. Auch fing das liebet schon an, daß man nicht von Mund zu Mund mit einander redete, einfach, kurz und kräftig, sondern in weit- lauftigen Schriften und Gegenschriften; an die Stesse der lebendigen Rede trat der todle Buchstabe. Und wenn man endlich glaubte, daß eine Sache zur Ent- scheidung gedrängt sey, so trat vielleicht ein Gesand- ter mit der Entschuldigung auf, daß er keine Ver- haftungsbefehle mehr habe; und mit der Einholung neuer gingen wiederum Monate verloren. So kam es, daß von nun an fast auf ke.inem Reichstags ein fester und bündiger Schluß gefaßt wurde; sondern immer verschob man den Ernst der Entscheidung auf eine neue Versammlung, und diese machte wiederum eine neue nöthig. — - Wie anders war es und besser, als noch die Fürsten selber freien Angesichts ein- ander gegenüber standen, und in einer Stunde herz- licher Unterredung mehr entschieden wurde, alö spä- ter in Wochen und Monaten! Der Kaiser konnte den Ernst in die öffentlichen Angelegenheiten nicht bringen; kaum konnte er lein Ansehn bei seinen eigenen Untecihanen behaupten. Der östreichische Adel erkühnte sich, seinem Landes- herrn Fehdebriefe zuzuschicken; selbst die Stadt Wien empörte sich gegen ihn, und sein Bruder Albrecht hatte seine Freude an diesem Unfug, und schürte das Feuer immer starker an. Es kam so weit, daß Advocatenwelt überg den wurde; — sondern auch darin, daß nach und nach die ganze Staatsverwaltung, hes Reiches wie der einzelnen teu'tschen Lander, in die Hände der Rechtsgelegrten kam. Fast kein döberer Staatsbe- amter war, der nicht die Rechtswissenschaft zu seinem Hauptstudium gemacht daben mußte. Die einfachen Be- wegungen des Lebens wurden in feste, ertödtende, weit- schweifige Formen gezwängt, und jene Schwerfälligkeit der teutschen Staatsverwaltung erzeugt, die oft genug den Fremden zum Spotte gedient hat. Kohlr. L. G. iv Lhl. sie Aust. (21)
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