1817 -
Elberfeld
: Büschler
- Autor: Kohlrausch, Friedrich
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
334 V. Ztr. Rud. v. Habsb. bis Karl V. ,273 - .53^
der Waffen entschieden wurden, au? dem Wege Rech-
tens schlichten sollte. Wenn der Mißbrauch der
Gewalt gründlich aufgehoben werden sollte, so mußte
das Gesetz in seine volle Geltüng treten, und ein
höchstes Gericht da seyn, welchem sich auch die Für-
ftcn des Reichs unterwarfen. Das Kammergericht
sollte aus einem Kammerrichter, dck die Stelle des
Kaisers vertrat, vier Vorsitzern und fünfzig Bei-
sitzern bestehen, und der Kcuserchelbst setzte es, nach
Vollendung des Wormser Reichstages, in Frankfurt
ein, und übergab dem Gkafen Friedrich von Zollern,
als erstem Kammerrichter- feierlich den Scepter oder
Richterstab. (Von Frankfurt wurde das Gericht spa-
ter nach Speier und von da iüy3 nach Wetzlar
verlegt.)
Von diesem Jahre i4y5 kann also die Zeit
des Faustrechts als beendigt angesehen werden;
denn obgleich auch nachher noch einzelne Fehden Vor-
kommen, so sind sie doch nur als seltene Ausnahmen
zu betrachten, statt daß früher die Selbsthülfe das
gewöhnliche war; die Herrschaft des Rechtes harre
die Oberhand gewonnen. Wenn wir die unüberseh--
bar wichtigen Folgen dicser^Wendung der Dinge für
die mittleren und niederen Stände des Volkes be-
denken, von denen die Geschichte zu allen Zeiten so
wenig kennt, weil ihr Leben von einem Tage zuni
andern fast unbemerkt abläuft, so müssen wir dieses
Jahr als eines der wichtigsten unserer Geschichte-
und den Kaiser Maximilian als einen der größten
Wohlthäter unseres Volkes anerkennen.
Zur besseren Handhabung der Ordnung, und dcü
mit besonders die Sprüche des Kachmergerichtö durch
eure bestimmte Macht in jedem Theile des Reiches
eusgeführt würden- wurde ganz Teutschland im Jahr
]5i*i tri zehn greife gelheilt - deren jeder als ein
geschlossenes Ganze angesehen wurde und seinen Kreis-
obersten so wie seine bestimmte Anordnung der fried-
lichen und kriegerischen Geschäfte hatten Sechs wa-
ren schon früher gewesen- Baiern- Schwaben, Fran-
ken, der Rheinische, Wcstphalen und Niiderfachsen;
i5i2 kamen hinzu: der Chürkreis- welcher die vier