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1808 -
Frankfurt am Main
: Andreä
- Autor: Brand, Jakob
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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*9) Körperliche U r 5 u n g e n b e tre ffe n d.
Männer, Weiber, Knaben und Mädchen stärken ihren
Körper' durch Ingen, öffentliche Tänze, Schießen, Werfen
der Wurfscheibe u. s. w.
*io) Vertrage und Geldsachen betreffend.
Zum Gelbe wird kein anderes Metall als Eisen genommen
(daher mußte man, um i5othaler fortzubringen, einen Wagen
mit zwei Ochsen haben) — Waarentausch. Es ist verboten,
Zinse zu nehmen; Geschenke von Fremden sind durchaus
unerlaubt.
*u) Gerichtshöfe betreffend.
Prozesse finb schimpflich. Wer vor Gericht erscheinen
will, muß 3c>Jahre alt sein. Jungen Leuten ist nicht erlaubt,
nach den Gründen der Gesetze zu fragen, nach welchen sie
beherrscht werden. Leuten von übelem Rufe keinen Zutritt
vor Gericht.
*i 2) Kriege betreffend. '
Der Spartaner ist nur im dreißigsten Jahre des Kriegst
diensies fähig. Seine Dienstzeit dauert 40 Jahre, — also bis
zum siebenzigsten. Vor dem Vollmonde wird nicht gegen den
^ Feind ausgezogen. Es darf nicht oft gegen den nämlichen
Feind gekämpfct werden; das Lager nicht lange an Einem Orte
bleiben.— Das Seewesen wird vernachläßiget— (durch
Nvlhwendigkeit gezwungen hoben sie später dieses Gesetz auf).
Die Vorposten haben keine Schilde. Die Flucht ist schändlich.
Todte Feinde werden nicht geplündert.
§. 92.
Man schreibt Lykurgen auch das unmenschliche Hinten
Haltsgesetz (Kryptia) zu, nämlich Heloten und Sklaven zu
ermorden, wenn sie zu zahlreich würden.
Durch diese Gesetze sollte aller Weichlichkeit vorgebeuget
werden, welche aber später doch einriß. Die erste Erschüt-
terung erlitt diese Verfassung durch Einführung der fünf
Ephoren unter dem Könige Theopompus (7*8), welche sich