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1812 -
Frankfurt am Main
: Andreä
- Autor: Brand, Jakob
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
§. i6.
Staatsverfassung.
Durch den noch einigezeit fortdauernden Streit der Kaiser
mit den Pabsten, durch die Uneinigkeit der Häuser Luxem.'
bürg und Baiern, und die große Vorliebe derselben für ihre
Häuser, gewannen die deutschen Fürsten Gelegenheit, ihre
Territorialhoheit zu erweitern und zu befestigen. Die Rechte des
Kaisers wurden daher immer beschränkter, und seine Einkünfte
von dem Reiche geringer. Mit den Reichsarmeen konnte ihrer
Übeln Zusammensetzung wegen nichts ausgerichtet werden.
1558 hob zwar ein Reichsschlnß das Bestättigungsrecht
des Pabstes auf, aber dessen ungeachtet mußte doch der Kaiser
die deutsche und italische Krone noch in Italien empfangen bis
1493, also noch durch diese ganze Periode.
Zu Ende der Periode erhielt der deutsche Reichstag seine
Haupteinrichtung. Die übrigen Staude wurden durch die
sieben Kurfürsten von der Kaiserwahl ausgeschlossen, welches
noch durch die goldene Bulle Karls Iv. bestätige; wurde. —
i558 entstand der erste Kurverein.
Die großen Häuser, z. B. Oestreich, Pfalz, Sachsen,
erhielten beträchtliche Vorrechte; die kleineren schwächten sich
durch Thcilungen. — Auch.entstanden mehrere Reichs- und
Freiftadte, welche oft unter sich oder mit andern Ständen
Bündnisse schlossen, wie z. B. *4^6 der schwäbische Bund.
Reichsdörfer. : -
Die Verhältnisse der Reichsritterschaft werden besonders
durch den Kaiser Sigismund bestimmt.
Unter den Reichsgesetzen zeichnen sich aus: a) die gyldeue
Bulle i356. b) ©tc Goncordata nationis germanicae^ 1^4?,
und c) der Landfrieden.
, §- '7.
Gesetzgebung.
Das Richteramt der Kaiser wurde sehr eingeschränkt, weil
jeder Ritter, und jede Stadt sich selbst Recht verschaffen wollte.
Daher war das Faustrecht in dieser Periode in seinem höchsten-