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1. Geschichte der zweiten Hälfte des Mittelalters - S. 71

1812 - Frankfurt am Main : Andreä
der Lehnsaristokeatie, und Kampf des Königes gegen diese Großen. Die Kronstreitigkeiten in der Dynastie dernormanner und der nothwendige Beistand des Adels in den französischen Angelegenheiten, hielten das Anwachsen der königlichen Macht zurück. ' i2i5 wurde die Grundlage zur englischen Freiheit gelegt, durch die Magna diaria, welche der König Johann der Nation geben lyußte. An dem Parlamente nahmen nur die weltlichen und geist- lichen Großen Theil. 1266 wurden zuerst die Gemeinen dazu gerufen. 1297 erschien das die Freiheit sichernde Gesetz, daß ohne Einwilligung der Gemeinen keineauflagemehr gemacht werden könne. Im i4feii Jahrhundert wurde das Parlament in die zwei Hauser getheilet. Es gewann in den Thronstreitigkeiten, und das Unterhaus besonders durch den zunehmenden Wohlstand der Städte und des Landes. Seit Richard Ii. findet man den Sprecher im Unterhausc. Eduard Ui. schrieb Steuern aus mit Widerspruche des Par- laments; willkürlicher handelte Heinrich Vii.— Die Macht der Geistlichkeit sank, besonders als nur die Bischöfe in das Parlament ausgenommen wurden. —* §- ^9- G e r i ch t s v e rfassun g. Bei den Angelsachsen war das königliche Gericht das höchste. Das Urtheil der 12 ebenbürtigen Geschwornen ist eine fortgepflanzte germanische Sitte. Nach Einführung der lehnsherrlichen Negicrungsform waren auch die Lehnsherren Richter in ihren Lehen. Doch Appeslationen an den königlichen Gerichtshof (Epchcqner). Unter Eduard Hl. wurde die Kings-Beuch errichtet. — Durch die Sternkammer wurde die richterliche Gewalt der Könige am wenigsten beschrankt. Die Richter, waren gelehrte Rechtsverstandige, welchen man die ungelehrten Pares beigab.—
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