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1. Der neuern Geschichte erste Hälfte - S. 33

1812 - Frankfurt am Main : Andreä
35 . l. Europäische Staaten. b) Die Schweiz (Helvetien). §. 5l. ^ie Schweiz vergrößerte ihr Gebiet durch Pays de'vaud (von Savoyen rc.) — Emige Kantone traten noch in dieser Periode bei, wie schon in der vorigen bemerkt wurde. — Seit dem Freiburger Frieden ging aber durch innere Kriege und mächtige Nachbarn — wie Frankreich und Oesireich — aller Einfluß auf fremde Staaten verlohren. §. 69. Demokratische und aristokratische Regierungsformen der Kantone; — Tagsatzungen, auf welchen die allgemeinen Angelegenheiten dernation besorgt werden.— Eidgenossen; — die schweizerischen Unterthauen und zugewandteu Orte; (zwei Klaffen der lcztern: Bundesgenossen und verbündete Orre, socii et conkoeclerati). l §. 60. Das Derhältniß der Künste und Wissenschaften ist schon oben bei Deutschland bestimmt, zu welchem die Schweizer — als eine deutsche Nation — in solchen Hinstchten immer gehören. Nur in der Theologie sind noch zwei Männer anzu, führen, die hier, wie Luther, eine Revolution hervor brach, ten: Ulrich Zwingli, Prediger in Zürich, und Johann Kalvin zu Genf; (Kalvin — ein Franzose von Noyon in Frankreich). — Abendmahlsstrcit. — Gnadenwahl. — Johann Hausschein (Oikolampa dius), Zwingli's Freund. — Zu dem Kalvinismus wandten sich bald einige Kantone der Schweiz, die vereinigten Niederlande, einige deutsche Reichsstädte; — deutsche Fürstcnfamilieu, z. B. Vran, denburg rc., die Hugenotten in Frankreich, u. a. — Drand's Morn,. Wclrnesch. 7. Heft» C
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