1812 -
Frankfurt am Main
: Andreä
- Autor: Brand, Jakob
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
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§. 1ñ.
Bis zu dem französischen Kriege war Oestreichs Aufmerk«
famkeit aufpreußen gerichtet, um Schlesien, welches Preußen
in dem7jährigen Kriege behielt, wieder zu erobern. — Jo«
seph ll. — Vergrößerung derösireichischenbesitzungen durch
einen Theil von Baiern und Polen. —
Die französische Revolution hatte großen Einfluß auf
Deutschland. Uneinigkeit oder Eigennutz derfürsten, geringe
oder keine Unterstützung des Oberhauptes, mußten nothwendig
traurige Folgen für Deutschland Hervorbringen. Doch fiel die
Sache gegen alle Vermuthung aus. Erft erhielt Deutschland
eine förmliche Staaten «Umwälzung durch Säkularisationen;
kein geistlicher Fürst blieb, als der ehemalige Kurfürst von
Mainz, der den Titel: Kurfürst Erzkanzler, annahm. Der
erzbischöfliche Sitz wurde von Mainz nach Regensburg über«
tragen. Fast alle weltliche Fürsten bekamen durch die Säcular
risation Zuwachs an Ländern, und diejenigen, welche auf
dem linken Rhein-Ufer verlohren hatten, wurden durch geist-
liche Besitzungen auf der rechten Rhein-Seite entschädigt.
Baden, Hessen, Würtemberg, Salzburg wurden zu Kurthü-
mer erhoben. -
§. 19.
Die deutsche Verfassung blieb zwar noch bis zu dem Preß«
burgerfrieden i8o5; die förmliche Auflösung derselben erfolgte
am 12. Julius 1806, als 16 deutsche Reichsstände in Paris
einen Staatenbund, unter der Benennung: rheinischer
Bund, unter der Protection des Kaisers von Frankreich
schlossen, und sich am rten August d. n. I. von aller Verbin-
dung mit dem deutschen Reichskörper lossagten. Der Kaiser
Franz ll. legtp den 6ten August 1806 die Reichs-Regierung
nieder, sprach die Stände von den Verpflichtungen gegen ihn
— als Reichs-Oberhaupt — frei; und wurde unter dem Namen
Franz I., der erste erbliche Kaiser von Oestreich.
Der Rheinische Bund wurde nach dem Tilsiter Frieden
(7. und 9. Julius 1807) durch den Beitritt mehrerer Fürsten