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1. Der neuern Geschichte zweite Hälfte - S. 41

1812 - Frankfurt am Main : Andreä
Die Bundesakte gibt zur Ursache dieser Verbindung die Sicherheit und den inner» Frieden Süd-Deutschlandos an- — Die bisherige deutsche Verfassung hörte auf. ** * Napoleon gab dieses Großherzpgrhum seinem tapfern Schwa- ger, dem Prinzen Joachim Murak, und als dieser zur Krone Neapels berufen wurde, erhielt es der Prinz Ludwig Napoleon, Neffe des Kaisers und Sohn des ehemaligen holländischen Königes Ludwig, jetzigen Grafen von St. Leu. ** Haupr Inhalc der Bundesakce: r) Die Staaten der rheinischen Bundesfürsteu sind auf immer von deni Territorium des deutschen Reiches getrennt 2) Die vorigen Reichsgesetze hören in Hinsicht auf die deutschen Fürsten des rheinischen Bundes auf, jedoch mir2 Ausnahmen. 3) Die verbundenen Fürsten verzichten auf ihre Ticxk, welche auf die vorige Reichsverfassung Bezug haben. Derkurlürsserzkanzler erhält den Titel Fürst Primas des Rhe in «Bund es; die Kurfürsten von Baden, Berg, der Landgraf von Hessen» darmstadt, werden Großherzogeg Nassau wird zu einem Herr zogrhume, und der Graf hon der Le Yen zum Fürsten erhoben. 4) Es soll eine Bundesversammlung zu Frankfurt errichtet werden, welche das gemeinschaftliche Interesse des Bundes verhandeln wird. Dwei Cvllegien: das königliche und fürstliche. 6) Der Kaiser, von Frankreich ist Protektor des Rheisi-Bundes. 6) Die Fürsten des Rheinbundes sind Souveräne. — Neue Ber sitzungen der Bundesgiieder, z. B- der Fürst Primas erhält Frankfurt als Fürstenrhum, der König pon Baiern Nürnberg u. f. w., auch wurden die Staaten der verbundenen Fürsten Lurch Medjatlsiruga anderer bisher unmittelbarer Mitglieder des deutschen Reiches ansehnlich vergrößert, über welche sie aber keine Eiaenrhums -, sondern blos Souveränitäts - Rechte haben. — Bestimmung der Souveränitäts-Rechte. ?) Verhältniß der Bundesglieder zum Protektorate Allianz zwischen dem Protektor und dem Rheinbünde, Kraft welcher jeder Conrinenralkrieg , welcher einen der kontrahirenden Theile betrifft, unmittelbar für die andern gemeinschaftlich wipd. — Bestimmung der zu stellenden Kontingente zum Bundesheere z. B Frankreich stellt zum Bun'oesheerc 200,000 Mann; Baiern 80,000 Mann; Würsemberg 12,000 Mann u. s. w. 8) Zn den Bund können auch noch andere deutsche Fürsten - nach Verhältniß—ausgenommen werden. De» Beitritt anderer Fürsten in dem Verlaufe der Geschichte- H. 77, Die Geschichte Oestreichs ist nun von der Geschichte Deutsch- landes ^i» Hinsicht ans den rheinischen Bund — getrennt.—
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