1829 -
Elberfeld
: Büschler
- Autor: Kohlrausch, Friedrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 9
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
22 Einleitung.
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lieber Allen war die Volksversammlung, welche übe«
alle wichtigem Angelegenheiten Rath und Beschluß fassen mußte;
und jeder freie Mann, der Vornehme, wie der Geringe, war ein
Glied der Volksversammlung und hatte Theil an dem Gedeihen
des Ganzen.
In manchen Gegenden und bei friedlichen Verhältnissen mag
hin und wieder kein größerer Verein, als der der Gaue, statt ge-
funden haben; äußere Gefahr aber und Verwandschaft der Volks-
stämme hat ohne Zweifel meistentheils Vereine ganzer Völ-
kerschaften gestiftet, welche ihrer Gesammtheit auf verschiedene
Weise eine Gestalt gegeben haben mögen. Mannigfaltigkeit der
gesellschaftlichen Formen entsprach der angestammten Freiheits-Liebe
der Deutschen. Die meisten dieser Völker scheinen eine einfache
Bundes-Verfassung zur Zeit des Friedens gehabt zu haben, indem
die gemeinschaftlichen Angelegenheiten von der Volksgemeinde bera-
then und beschlossen wurden. In den einzelnen Gauen ging Alles
nach der herkömmlichen Verwaltungsweise, und so bedurfte es kei-
ner fortdauernden oberen Regierungsbehörde. Für den Krieg dage-
gen wurde der gemeinschaftliche Herzog, (der vor dem Heere zog,)
nach Tapferkeit und Mannes-Tugend gewählt, dessen Amt mit
dem Kriege aufhörte. (Duc68 ex viitute sumunt. Tac.)
Bei andern Völkern hatte auch die Friedenszeit ihre Vorsteher,
ursprünglich von der Volksgemeinde aus den Verdienstvollsten ge-
wählt, dann, im Laufe der Zeit, da ein natürliches Gefühl den
Sohn an die Stelle des Vaters brachte, durch ein beinahe erbli-
ches Recht eingesetzt. (Reges ex nobilitate sumunt. Tac.) Ob
diese Vorsteher schon überall oder bei einigen Völkern den Königs-
Namen geführt haben, ist nicht ersichtlich; der Römer nannte sie,
weil er diesen Namen am schicklichsten fand, Reges, im Gegen-
satz der mit dem Kriege vorübergehenden Herzogs-Würde. —
Der König konnte natürlich auch Anführer im Kriege seyn und
dann war der Herzog überflüssig. Bei kleineren Unternehmungen
aber, die nicht als Volkskrieg zu betrachten waren, oder wenn
der König wegen Alter oder natürlicher Schwäche es nicht ver-
mochte, mag auch ihn ein Herzog vertreten haben.
Bei einigen Völkern sehen wir auch einen Wechsel der Ver-
fassung. So kömmt bei den Cheruskern, als sie gegen die Römer