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1. Die deutsche Geschichte - S. 33

1829 - Elberfeld : Büschler
Einleitung. 33 v vv Vvv\ U\ Wwww Wwwv Uvu Vw V Vvl\Vv\Xl\Vl\Vv\W\Vwm\Vvvvv\Vu1 kämpfen, nie ein König vor; Armin ist der von der Gemeinde aner- kannte Herzog. Später aber, im Jahr 47 nach Chr. G., berufen die Cherusker seines Bruders Flavins Sohn, Italiens, der bei den Römern erzogen war, zu ihrem Könige, um die innern Partheiungen zu schlichten. Ueberhaupt entsprach der sassischen Volkstümlichkeit mehr die freie Form der Verfassung, da das gesammte Volksleben von dem Bunde freier Hausvater, deren jeder seinen Hof nach patriarchali- scher Weise regierte und vertrat, ausgegangen war. Den gemein- samen Anführer forderte nur der Krieg, und dieser war, bei dem ruhigem Landbauer, in der Regel nur der Verthcidigungs -Krieg, wenn ein fremder Feind angriff, und dann also ein Volkskrieg. Bei den Sueven dagegen, deren Verfassung ein kriegerisches Ganze darstellte, wo der Einzelne dem Ganzen anzugehören sich früh ge- wöhnte, war das Königthum die natürliche Form der Verfassung, und so finden wir auch bei ihnen Ariovist, Marbod, Vannins, als Könige eines Kriegsstaates. Aus diesen Unterschieden mögen wir uns die verschiedenen Be- zeichnungen und Formen der öffentlichen Einrichtungen erklären, deren die Römer gedenken, und die nicht immer klar zu unterschei- den sind, weil sie das Einzelne verwechselten. Bei der größeren Volksgemeinde waren gewiß auch Versamm- lungen des ganzen Volkes, wenn gleich seltener, als in den einzel- nen Gauen, und von diesen größeren Versammlungen gilt manches, was die Römer erzählen, wogegen die Hauptsachen den großem und kleinern Versammlungen gemein waren. Ueberhaupt wurden dieselben gern an Vollmonden und Neu- monden gehalten; diese Zeiten hielten sie für die glücklichsten zu irgend einem Geschäft. Sie kamen bewaffnet, — Waffen waren das Merkmal der Freiheit, und lieber setzten sie sich der Gefahr des Mißbrauchs ans, als daß Einer ohne Waffen erschienen wäre. Das Recht sie auch in Friedenszeiten als Schmuck zu tragen wurde dem Jüngling, wenn er das Alter erreicht hatte und würdig be- funden war, in der Volksversammlung selbst ertheilt; dort schmückte ihn einer der Fürsten, oder sein Vater, oder ein Verwandter, feier- lich mit Schild und Speer. Dieses war bei ihnen das Männer- Kohlrausch D. Gesch. 9. Aust. 3
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