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1. Die deutsche Geschichte - S. 282

1829 - Elberfeld : Büschler
282 Schilderung des Mittelalters. i\\r\ wuvvmvvvwviwiw.ui\v uviunvvuuui vuuvvwiwi'ivuuw daß ihre Untertanen durch ein fremdes, wenn auch ursprünglich kaiserliches, Gericht sollten gerichtet werden. Es entstanden Bünd- nisse von Fürsten, Städten und Rittern gegen die westfälischen Gerichte; und als nun der ewige Landfriede, das Reichskam- mergericht und eine neue peinliche Gerichtsbarkeit eingeführt, die Rechts g e lehrsam ke it an die Stelle der Kunde alter Gewohn- heitsrechte getreten war, als die Verbrechen gegen den Landfrie- den und die Rechtsverweigerung aufhörten, da erlosch die Ge, walt der heimlichen Gerichte, ohne förmliche Aufhebung, von selbst, und ihr Ende läßt sich eben so wenig als ihr Anfang an ein bestimmtes Lahr knüpfen. *) 62. Das Interregnum. 1256 — 1273. Eine Zeit, in welcher das kaiserliche Ansehen gar nicht mebr Mt, Unrecht und Gewalt aber auf eine furchtbare Weise die Oberhand gewannen, ist die, welche man das Interregnum nennt. Nach Konrads Iv. und Wilhelms von Holland Tode wollte kein deutscher Fürst die Kaiserkrone annehmen; den meisten war mehr daran gelegen, nur ihre eigenen Erbländer zu verwalten und wo möglich eigennützig zu vergrößern, als die schwere Pflicht auf sich $u nehmen, in den fast verwilderten deutschen Landen Friede und Ordnung herzustellen, und mit Selbstentsagung alle Kräfte dem allgemeinen Besten zu widmen. Da fielen die geistlichen Chur- fürsten auf den unwürdigen Gedanken, einen Ausländer zum Kaiser zu machen. Und noch dazu waren sic nicht einig; die eine Parthei wählte den englischen Grafen Richard von Corn- wallis, den Bruder des Königs Heinrichs Ui., die andere den König Also n sus von Castilien in Spanien, den man wegen seiner Kenntnisse in der Himmelskunde den Weisen nannte, der aber nicht einmal sein eigenes Land zu regieren verstand. Beide hatten den Reichsfürsten viel Geld geboten, und Richard kam sogar, wie einige erzählen, mit 32 Wagen nach Deutschland, jeden mit 8 Pferden bespannt, und darauf ein, drei Ohm hal- tendes, Faß mit Sterlingen, (einer alten englischen Geldmünze,) *) Im löten Jahrhundert Dampften sie noch um ihre Vorrechte; im 17. dauerte der Kampf, aber schwacher, nur noch in Westphalen fort; im Is. kommen nur noch einzeln stehende Spuren, wie Ruinen der Vergangenheit, von ihnen vor; aber noch immer lebt ihr Andenken und selbst ihre alte Losung in einigen Gegenden Westphalcns im Munde des Landmanns in einigen alten Freigerichtsbezirken. Zu Geh men im Münsterschen wurde das noch immer fortgehegte Freigericht durch die französische Gesetzgebung 1811 aufgehoben. Aber noch immer kommen einige Freidankbauern, welche den Schöffeneid geschworen haben, jährlich am Freistuhl zusammen, und die geheime Losung zu offenbaren, hat man sie nicht bewegen können. Das Hauptzeichen besteht in den Buchstaben S. S. G. G, welche heißen, Stock, Stein, Gras, Grein. Die Bedeutung derselben ist aber nicht entziffert.
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