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1. Die deutsche Geschichte - S. 424

1829 - Elberfeld : Büschler
424 Vi. Ztr. Karl V. bis zum westph. Frieden. 1520— 1648. V\'V%/Vvvvvvvvwvwww%/Ww\}W\*/%/Wvvwt'wwwwwwtywt'vwwl/W/W%/4'V Kaisers; und durch solche seine wie seines Vaters Trefflichkeit geschah es, daß Deutschland in einer Zeit, da in den Niederlan- den und in Frankreich der Religion wegen das Blut in Strömen floß, da in dem letzteren Lande die schreckliche Bartholomäus- nacht oder Pariser Bluthochzeit, zur Schande der Menschheit, veranstaltet wurde, Deutschland im Ganzen einer Ruhe genoß, wie noch keiner seit der Religionstrennung. Auch das Neichskammergericht, ursprünglich zur völligen Auf- hebung des Faustrechts eingesetzt, gewann über die Neigung der rohen Gewalt nun gänzlich die Oberhand. Als das letzte Auf- brausen des Faustrechts in dieser Zeit können die Unruhen des Wilhelm von Grumbach, eines fränkischen Reichsritters, angesehen werden, welcher mit einem Ueberbleibsel der wilden Schwärme des Markgrafen Albrecht in Franken hausete. Vor- züglich verwüstete er das Gebiet des Bischofs von Würzburg und ließ diesen selbst endlich in seiner eigenen Stadt erschießen. Das Kammergericht sprach die Acht gegen den Mörder aus, und die, ser flüchtete sich nach Gotha, zu dem Sohne des unglücklichen Ehurfürsten Johann Friedrich. Er hatte den, beinahe schwachsin- nigen, Fürsten mit der Hoffnung zu bethören gewußt, daß er ihm das Churfürstenthum Sachsen wieder erobern wolle; darüber erfuhr der junge Herzog ein noch unglücklicheres Schicksal, als sein Vater. Moritzens Bruder, der Ehurfürst August, führte das Heer an, welches die Acht vollziehen sollte, belagerte den Herzog mit Grumbach in Gotba einen ganzen Winter hindurch und zwang sie durch Noch zur Uebergabe. Der junge Fürst wurde als Gefangener nach Wien, und dort auf einem offenen Wagen, mit einem Strohhut auf dem Kopfe, dem Volke zum Spott, durch die^ Straßen der Stadt geführt. Dann saß er 28 Jahre lang zu Steyer in Oestreich gefangen und starb im Gefängniß. Grumbach aber wurde nach grausamen Martern von Pferden geviertheilt. Statt des Faustrechts, welches die Ausartung des Kriegswe- sens in der Lehnsverfassung gewesen war, wurde Deutsch- land in dieser Zeit von denen, die den Krieg als ein Gewerbe trieben, mit anderer Plage heimgesucht; gleich als sollten die Nachtheile jeder Kriegsverfassung den Völkern fühlbar gemacht werden, welche nicht einen jeden freien Mann zum Krieger und Verfechter des Vaterlandes macht. Die Haufen von Miethssol- daten, welche allenthalben hauseten, seit die Krieger für Geld geworben wurden, die Werb- und Musterplätze, das Ab - und Zuziehen, die Quartiere und Durchzüge der, an keine Zucht ge- wöhnten, plötzlich zusammengelaufenen Schaaren, waren eine unerträgliche Landplage. Die Klagen aus Marimilians I. Zeit erneuerten sich. Kaiser Marimilian Ii. sagt in seinen Beschwer- den, die er dem Reichstage vorlegte: „Das jetzige Wesen des deutschen Kriegsvolks, welches ehemals vor andern Nationen wegen seiner Frömmigkeit, Zucht und Ehrbarkeit den Preis ge-
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