1849 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Dittmar, Heinrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Selbstunterricht
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
§. 116. Spanien u. Portugal im 14. u. 15. Jahrh.
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lung Jsabella's von Caftilien mit Ferdinand Ii von Ara-
gonien 1474 die (freilich nur nominelle) Vereinigung dieser
Leiden Königreiche zur Folge hatte.
In Aragonien nämlich, wozu Catalonien, Valencia und Stellten ge-
hörte, war nach dem Erlöschen des alten Königsstamms 1412 der castilische
Jnfant Ferdinand (I) als nächst berechtigter Thronerbe weiblicher Linie zum
König erwählt worden. Ihm folgte sein Sohn Alfons V, der Neapel
eroberte, und zum Nachfolger feinen Bruder Johann hatte, dessen Sohn
eben jener Ferdinand Ii der Katholische war.
Die Regierung Ferdinands und Jsabella's und ihres großen
Ministers, des durch Thätigkeit, Scharfsinn, Einfachheit und Fröm-
migkeit ausgezeichneten Cardinals Lirrrenes, befestigte die könig-
liche Macht im Reiche durch Beschränkung der Macht der Geistlich-
keit und des Adels, zu welchem Zwecke sich Ferdinand vom Papste
die Großmeisterwürde der drei castilischen Ritterorden und das
Recht der Besetzung der spanischen Bisthümer verschaffte, dem Adel
die Rechtspflege nahm und sie königlichen Gerichtshöfen übertrug
und 1481 die Jnquisitions- oder Ketzergerichte einsührte.
Die Inquisition in Spanien war allerdings zunächst eigentlich gegen
die zum Christenthum bekehrten, aber untreuen Juden und Mauren smoris-
ko's), so wie gegen Christen, die zu Secten übertraten, gerichtet, wurde aber
bald von den spanischen Königen dazu gebraucht, den Adel und den Klerus im
Zaum zu halten und überhaupt alle diejenigen Personen zu verfolgen, die ihren
politischen Ansichten irgend im Wege standen: — so daß man die spanische
Inquisition nicht eigentliche als einen Eingriff der geistlichen Macht in die
Staatsgewalt, sondern als „einen königlichen, nur mit geistlichen Waffen aus-
gerüsteten Gerichtshof", folglich als ein politisches Institut betrachten
muß. Daher waren alle Inquisitoren Beamte des Königs, die nur er
ein- und absetzcn konnte, und der Vortheil aus allen Gütercinziehungen, welche
die Jnquisitionshöfe verhängten, fielen nur der k ö n ig l i ch e n K am m er
anheim. Ost suchten selbst die Päpste vergebens die Strenge dieses spanischen
Gerichts zu mildern.
Als es der Regierung Ferdinand's und Jsabella's auch gelang,
1492 der maurischen Herrschaft in Granada ein Ende
und Spanien dadurch vollends zu einem einigen Staate zu machen,
war es vorzüglich die Inquisition, durch welche man die Zwangs-
bekehrung d er Mauren bewerkstelligte und gleichzeitig die Ju-
den aus Spanien vertrieb, — Maaßregeln, die jedoch weder
der Kirche, noch dem Staate wahrhaft förderlich waren. Wenigstens