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1. Die Weltgeschichte - S. 379

1849 - Heidelberg : Winter
§. 116. Spanien u. Portugal im 14. u. 15. Jahrh. 379 lung Jsabella's von Caftilien mit Ferdinand Ii von Ara- gonien 1474 die (freilich nur nominelle) Vereinigung dieser Leiden Königreiche zur Folge hatte. In Aragonien nämlich, wozu Catalonien, Valencia und Stellten ge- hörte, war nach dem Erlöschen des alten Königsstamms 1412 der castilische Jnfant Ferdinand (I) als nächst berechtigter Thronerbe weiblicher Linie zum König erwählt worden. Ihm folgte sein Sohn Alfons V, der Neapel eroberte, und zum Nachfolger feinen Bruder Johann hatte, dessen Sohn eben jener Ferdinand Ii der Katholische war. Die Regierung Ferdinands und Jsabella's und ihres großen Ministers, des durch Thätigkeit, Scharfsinn, Einfachheit und Fröm- migkeit ausgezeichneten Cardinals Lirrrenes, befestigte die könig- liche Macht im Reiche durch Beschränkung der Macht der Geistlich- keit und des Adels, zu welchem Zwecke sich Ferdinand vom Papste die Großmeisterwürde der drei castilischen Ritterorden und das Recht der Besetzung der spanischen Bisthümer verschaffte, dem Adel die Rechtspflege nahm und sie königlichen Gerichtshöfen übertrug und 1481 die Jnquisitions- oder Ketzergerichte einsührte. Die Inquisition in Spanien war allerdings zunächst eigentlich gegen die zum Christenthum bekehrten, aber untreuen Juden und Mauren smoris- ko's), so wie gegen Christen, die zu Secten übertraten, gerichtet, wurde aber bald von den spanischen Königen dazu gebraucht, den Adel und den Klerus im Zaum zu halten und überhaupt alle diejenigen Personen zu verfolgen, die ihren politischen Ansichten irgend im Wege standen: — so daß man die spanische Inquisition nicht eigentliche als einen Eingriff der geistlichen Macht in die Staatsgewalt, sondern als „einen königlichen, nur mit geistlichen Waffen aus- gerüsteten Gerichtshof", folglich als ein politisches Institut betrachten muß. Daher waren alle Inquisitoren Beamte des Königs, die nur er ein- und absetzcn konnte, und der Vortheil aus allen Gütercinziehungen, welche die Jnquisitionshöfe verhängten, fielen nur der k ö n ig l i ch e n K am m er anheim. Ost suchten selbst die Päpste vergebens die Strenge dieses spanischen Gerichts zu mildern. Als es der Regierung Ferdinand's und Jsabella's auch gelang, 1492 der maurischen Herrschaft in Granada ein Ende und Spanien dadurch vollends zu einem einigen Staate zu machen, war es vorzüglich die Inquisition, durch welche man die Zwangs- bekehrung d er Mauren bewerkstelligte und gleichzeitig die Ju- den aus Spanien vertrieb, — Maaßregeln, die jedoch weder der Kirche, noch dem Staate wahrhaft förderlich waren. Wenigstens
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