1844 -
Belle-Vue bei Constanz
: Verl.- und Sortimentsbuchh.
- Autor: Bumüller, Johannes
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Rede. Seine Schulordnung wirkte auf die Schulordnungen ches Herzogs Chri-
stoph von Würtemberg und des Churfürsten August X. von Sachsen bedeutend
ein. In diesen kleinen Ländern nahm sich die Regierung der Volksschulen zu-
erst an; Herzog Christoph verordnet 1539: „in den kleinen Dörfern und
Flecken sollen deutsche Schulen sein;" gelehrt wurde Lesen, Schreiben, Religion
und Kirchengesang, auch wird von dem Schulmeister gefodert, „daß er guten
Verstand habe, das Rechnen zu lehren," In den Städten und größern Flecken
sollten lateinische Schulen eingerichtet werden; eine vollständige Lateinschule
hatte sechs Klassen; in der fünften sollten die Knaben auch die griechische Sprache
anfangen. Um tüchtige Geistliche zu bilden, stiftete Christoph vier Klosterschu-
len, wo die Schüler kostenfrei erzogen wurden. Die Disciplin war sehr streng;
die Knaben und Jünglinge durften sich selten im Freien ergehen, alles Spiel,
das mit Tumult, Springen, Geschrei, Abmattung und Gefahr verbunden war,
sollte ihnen verboten bleiben; sie mußten schwarze Mönchskutten tragen und
vielmal des Tags religiösen Uebungen obliegen. Das Ziel des Unterrichts war:
Nachahmung der Klassiker, indem oie Phrases auswendig gelernt und in einem
gegebenen Thema wieder angebracht werden. Das brachte dem deutschen Styl
kein Heil, und wenn wir die Schulordnung selbst lesen, so muß man offen zu-
gestehen , daß sie weder deutsch noch lateinisch geschrieben ist, so daß also das
Gebrechen der katholischen Mönchsschulen sich in den protestantischen Klöstern
wiederholte. Aus den niedern Klöstern traten die Jünglinge in das Stift von
Tübingen, wo sie frei verköstiget wurden und ihren theologischen Studien ob-
lagen. Jünglinge, welche Aerzte, Rechtsgelehrte u. s. w. werden wollten, bil-
deten sich an dem von Christoph gegründeten Pädagogium in Stuttgart. Die
Würtembergische Schulordnung galt lange Zeit als Muster und wurde 1580
in Sachsen fast unverändert eingeführt; andere protestantische Länder und
Städte aber ahmten den andern nach, und so gewann das Unterrichtswesen der
Protestanten eine Ausdehnung und Gründlichkeit, wie man es in den früher»
Jahrhunderten nicht gekannt hatte, vor der Erfindung der Buchdruckerpresse
aber auch nie hätte zu Stande bringen können. Es ist sehr natürlich, daß die
Katholiken diesem Anstoße auch folgen mußten, wenn es ihnen daran lag, daß
sie geistig nicht überflügelt würden.