1829 -
Leipzig
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
Hohenstausisches Haus ist Tcutschland. 219
zwang er (1230) den Papst, ihn von dem Banne zu entbin-
den, worauf er (1232) einen großen Reichstag in Mainz
hielt, auf welchem er für die innere Ordnung Teutschlandö
einen allgemeinen Landfrieden errichtete, die seit der
Erblichkeit der kleinen Lehen sich ausgebildete Landeshoheit
der Stände in ihren Besitzungen bestätigte, für die Zeit
seiner Abwesenheit von Tcutschland daselbst einen Hofrich-
ter ernannte, und die Atlodialgütcr Otto'ö des Kleinen
von Braun schweig in ein Lehen mit herzoglicher Würde
verwandelte. — Im Jahre 123/ ward Friedrichs zweiter
Sohn, Konrad4, zum Könige von Tcutschland gewählt.
Kaum war aber Friedrich nach Italien zurückgekehrt, als
ihn der Papst Gregor 9 von neuem (1230) mit dem Banne
belegte, und sogar das Kreuz gegen ihn predigen ließ. Nach
Gregors Tode trat der Kaiser mit dessen Nachfolger, In-
no een z 4, in friedliche Unterhandlungen; doch Innocenz floh
nach Lyon (1244) und entsetzte daselbst den Kaiser aller seiner
Länder und Würden, obgleich die ausgestellten Gegcnkönigc,
Heinrich Raspe, Landgraf von Thüringen (1240), und,
nach dessen Tode (1247), G r a f W i l h e l m v o n H o l l a n d
bei Friedrichs Lebzeiten sich nicht behaupten konnten.
Nach des Kaisers Tode (1250) mußte sein Sohn, Kon-
rad4 (1250—1254), den hartnäckigen Kampf fortsetzen; denn
auf ihn dehnte der Papst den Bannfluch des Vaters aus, und
wollte ihm auch Si ei lien, als erledigtes päpstliches Lehen,
entreißen. K o n r a d starb (1254) auf seiner Reift nach Teutsch-
land an erhaltenem Gifte, das, nach der allgemeinen Meinung,
sein Stiefbruder Manfred gemischt hatte, der mit einem
Brudermorde den Besitz Siciliens erkaufen wollte. Konrads
nachgelassener minderjähriger Sohn, Konradin, der recht-
mäßige Erbe Neapels und Siciliens und der teutschcn Hcr-
zogthümer Schwaben, Franken und Elsaß, ward in die-
ser Zeit in Tcutschland erzogen, wahrend der Papst den
französischen Prinzen Karl von Anjou (1265) mit Nea-
pel und Sicilien belehnte. Gegen diesen blieb Manfred
in einer Fcldschlacht. Als nun drei Jahre später Konra-
din seine Rechte auf Neapel geltend machen wollte, und mit
einem Heere in Italien erschien, ward er, nach einer verlor-