Anfrage in Hauptansicht öffnen
Dokumente für Auswahl
Sortiert nach:
Relevanz zur Anfrage
1829 -
Leipzig
: Hinrichs
- Autor: Pölitz, Karl Heinrich Ludwig
- Auflagennummer (WdK): 6
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Inhalt Raum/Thema: Weltgeschichte
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): Jungen
497
Per Freistaat Hayti.
Lhekle hingegen entstand eine c o n st i t u t i o n c l le M o n a r ch i e,
als die neue Verfassung (der französischen vom I. 1804
nachgebildet) zu Cap Henri von dem versammelten Staats-
rathe, mit Zuziehung der angesehensten Einwohner, cnt-
rj. -n, am 26. März 1811 bekannt gemacht, und in der-
selben Christophe, unter dem Namen Heinrich 1, mit der
königlichen Würde, erblich in seiner Familie, be-
kleidet ward. Heinrich nahm (4. Apr. 1811) diese Würde
an, und regierte zu Cap Henri (sonst Cap Francois).
Seit dieser Zeit standen Königreich und Freistaat auf derselben
Insel einander feindlich gegen über; Heinrichs Versuche aber
scheiterten, den republikanischen Theil mit dem Königreiche
zu vereinigen. Ob nun gleich der von ihm regierte Lheil
unter seiner Leitung im Innern beruhigt und nach außen ge-
achtet zu werden schien; so brach doch (6. Oct. 1820) von
den streng und karg behandelten Truppen eine Empörung
gegen ihn aus, die, nachdem ihn auch seine Garde verlassen
hatte, ihn zu dem Entschlüsse brachte, (8. Oct.) sich zu er-
schießen. Man beabsichtigte, nach seinem Tode, eine neue
republikanische Verfassung. Bevor man sich aber darüber
vereinigt hatte)' erschien der Präsident Boy er in der Nähe
der Hauptstadt. Da beschlossen (21. Nov. 1820) die Civil -
und Militairbehörden derselben die Vereinigung mit demselben
und die Anerkennung desselben als Präsidenten des ganzen
vormaligen französischen Theiles der Insel, mit Annahme
der im republikanischen Theile bestehenden Verfassung. Cap
Henri erhielt den Namen: C a p H a y t i. Bald darauf ward
auch der vormalige spanische Theil von Domingo damit
vereiniget, und schon am 2. Fcbr. 1822 hielt Boyer seinen
Einzug in der Stadt Domingo als lebenslänglicher
Präsident von ganz Hayti. — Die zwischen Frank-
reich und Hayti (1824) begonnenen Unterhandlungen wegen
der von Hayti verlangten Anerkennung seiner Unabhängigkeit
führten — nachdem England am 1. Jan. 1825 die Aner-
kennung der Selbstständigkeit der vormaligen spanischen Kolo-
nien ausgesprochen hatte — (17. Apr. 1825) zu der Erklä-
rung des Königs Karl 10 von Frankreich, daß er die Selbst-
ständigkeit und U n a b h ä n g i g k e i t d c s v o r m a l i g e n
<pi)liy kl. 2l. 6te Aufl. 32