Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Kleine Weltgeschichte, oder gedrängte Darstellung der allgemeinen Geschichte für höhere Lehranstalten - S. 497

1829 - Leipzig : Hinrichs
497 Per Freistaat Hayti. Lhekle hingegen entstand eine c o n st i t u t i o n c l le M o n a r ch i e, als die neue Verfassung (der französischen vom I. 1804 nachgebildet) zu Cap Henri von dem versammelten Staats- rathe, mit Zuziehung der angesehensten Einwohner, cnt- rj. -n, am 26. März 1811 bekannt gemacht, und in der- selben Christophe, unter dem Namen Heinrich 1, mit der königlichen Würde, erblich in seiner Familie, be- kleidet ward. Heinrich nahm (4. Apr. 1811) diese Würde an, und regierte zu Cap Henri (sonst Cap Francois). Seit dieser Zeit standen Königreich und Freistaat auf derselben Insel einander feindlich gegen über; Heinrichs Versuche aber scheiterten, den republikanischen Theil mit dem Königreiche zu vereinigen. Ob nun gleich der von ihm regierte Lheil unter seiner Leitung im Innern beruhigt und nach außen ge- achtet zu werden schien; so brach doch (6. Oct. 1820) von den streng und karg behandelten Truppen eine Empörung gegen ihn aus, die, nachdem ihn auch seine Garde verlassen hatte, ihn zu dem Entschlüsse brachte, (8. Oct.) sich zu er- schießen. Man beabsichtigte, nach seinem Tode, eine neue republikanische Verfassung. Bevor man sich aber darüber vereinigt hatte)' erschien der Präsident Boy er in der Nähe der Hauptstadt. Da beschlossen (21. Nov. 1820) die Civil - und Militairbehörden derselben die Vereinigung mit demselben und die Anerkennung desselben als Präsidenten des ganzen vormaligen französischen Theiles der Insel, mit Annahme der im republikanischen Theile bestehenden Verfassung. Cap Henri erhielt den Namen: C a p H a y t i. Bald darauf ward auch der vormalige spanische Theil von Domingo damit vereiniget, und schon am 2. Fcbr. 1822 hielt Boyer seinen Einzug in der Stadt Domingo als lebenslänglicher Präsident von ganz Hayti. — Die zwischen Frank- reich und Hayti (1824) begonnenen Unterhandlungen wegen der von Hayti verlangten Anerkennung seiner Unabhängigkeit führten — nachdem England am 1. Jan. 1825 die Aner- kennung der Selbstständigkeit der vormaligen spanischen Kolo- nien ausgesprochen hatte — (17. Apr. 1825) zu der Erklä- rung des Königs Karl 10 von Frankreich, daß er die Selbst- ständigkeit und U n a b h ä n g i g k e i t d c s v o r m a l i g e n <pi)liy kl. 2l. 6te Aufl. 32
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer