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1. Vom Westfälischen Frieden bis zur Gegenwart - S. 177

1901 - Halle a.d.S. : Buchh. des Waisenhauses
n. Die innere Entwickelung im Deutschen Reiche. 177 tionen oder Organisationen zusammenzufassen, welche den not- leidenden, an sich schwachen und hilflosen Individuen Hilfe und Stütze gewähren. Nach früheren Anfängen, der Aufhebung___d£E--Schuldhaft-, der Gewerbeordnung, dem Reichshaftpflichtgnsetz, welches für die beim Betriebe von Eisenbahnen, Fabriken, Bergwerken u. s. w. vor- kommenden Tötungen und Verletzungen Schadenersatz zusprach, und der Abänderung der Gewffxheordtwng, durch welche die Erauen- und Kinderarbeit eingeschränkt und die Anstellung von Fabrikinspektoren angeordnet ward, wurde die kaiserliche Bot- schaft vom 17. Nov. 1881 der Beginn einer Sozialreform großen Stiles. Zunächst (1883) wurde das Gesetz betr. Sicherung der Arbeiter erlassen, das Gemeinde-, Orts-, Fabrik- " u.'s. w. Krankenkassen schuf, die den zwangsweise versicherten Arbeitern (2/3 der Beiträge zahlt der Arbeiter, 1/3 der Arbeitgeber) freie ärztliche Behandlung und Arznei und für höchstens 13 Wochen Unterstützung gewähren. Es folgte (1884) das Unfallversiche- rungsgesetz, wonach die durch Unfall Geschädigten nach Ab- lauf der Krankenversicherung für die Dauer der Erwerbsunfähig- keit eine Rente erhalten; sodann (1889) das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (in Kraft getreten 1. Jan. 1891), das den zwangsweise Versicherten (die Hälfte der Beiträge zahlt der Arbeiter, die Hälfte der Arbeitgeber, dazu tritt ein Reichs- zuschufs) eine Invaliden- und nach Vollendung des 70. Lebens- jahres eine Altersrente sichert. Durch die Erlasse vom 4. Febr. 1890 bekundete Wilhelm Ii. seinen Entschluis auf der Bahn der Sozialgesetzgebung weitergehen zu wollen. Zwar blieb die internationale Arbeiterschutz - Konferenz ziemlich ergebnislos. Doch erhielten (1891) die deutschen Arbeiter das Ar beiter sch utzgesetz. durch welches die Sonntagsarbeit zum gröfsten Teil verboten, die Frauen- und Kinderarbeit weiter beschränkt und Anordnungen getroffen wurden zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit. c) Die Kolonialpolitik. Um dem deutschen Handel neue über- §147. seeische Absatzgebiete zu schaffen oder die alten zu sichern, wurde der Wunsch nach Unterstützung der Kolonialthätigkeit kauf- männischer Vereinigungen durch das Reich rege. Zwar blieb Brettschneider, Hilfsbuch, Vii. 2. Aufl. 12
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