1901 -
Halle a.d.S.
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Brettschneider, Harry
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Kaiserreich Geschichtsschulbuecher
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schulformen (OPAC): Höhere Lehranstalt
- Geschlecht (WdK): Jungen
n. Die innere Entwickelung im Deutschen Reiche.
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tionen oder Organisationen zusammenzufassen, welche den not-
leidenden, an sich schwachen und hilflosen Individuen Hilfe und
Stütze gewähren.
Nach früheren Anfängen, der Aufhebung___d£E--Schuldhaft-, der
Gewerbeordnung, dem Reichshaftpflichtgnsetz, welches für die beim
Betriebe von Eisenbahnen, Fabriken, Bergwerken u. s. w. vor-
kommenden Tötungen und Verletzungen Schadenersatz zusprach,
und der Abänderung der Gewffxheordtwng, durch welche die
Erauen- und Kinderarbeit eingeschränkt und die Anstellung von
Fabrikinspektoren angeordnet ward, wurde die kaiserliche Bot-
schaft vom 17. Nov. 1881 der Beginn einer Sozialreform großen
Stiles. Zunächst (1883) wurde das Gesetz betr.
Sicherung der Arbeiter erlassen, das Gemeinde-, Orts-, Fabrik- "
u.'s. w. Krankenkassen schuf, die den zwangsweise versicherten
Arbeitern (2/3 der Beiträge zahlt der Arbeiter, 1/3 der Arbeitgeber)
freie ärztliche Behandlung und Arznei und für höchstens 13 Wochen
Unterstützung gewähren. Es folgte (1884) das Unfallversiche-
rungsgesetz, wonach die durch Unfall Geschädigten nach Ab-
lauf der Krankenversicherung für die Dauer der Erwerbsunfähig-
keit eine Rente erhalten; sodann (1889) das Invaliditäts- und
Altersversicherungsgesetz (in Kraft getreten 1. Jan. 1891),
das den zwangsweise Versicherten (die Hälfte der Beiträge zahlt
der Arbeiter, die Hälfte der Arbeitgeber, dazu tritt ein Reichs-
zuschufs) eine Invaliden- und nach Vollendung des 70. Lebens-
jahres eine Altersrente sichert.
Durch die Erlasse vom 4. Febr. 1890 bekundete Wilhelm Ii.
seinen Entschluis auf der Bahn der Sozialgesetzgebung weitergehen
zu wollen. Zwar blieb die internationale Arbeiterschutz - Konferenz
ziemlich ergebnislos. Doch erhielten (1891) die deutschen Arbeiter
das Ar beiter sch utzgesetz. durch welches die Sonntagsarbeit
zum gröfsten Teil verboten, die Frauen- und Kinderarbeit weiter
beschränkt und Anordnungen getroffen wurden zum Schutze der
Arbeiter gegen Gefahren von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit.
c) Die Kolonialpolitik. Um dem deutschen Handel neue über- §147.
seeische Absatzgebiete zu schaffen oder die alten zu sichern, wurde
der Wunsch nach Unterstützung der Kolonialthätigkeit kauf-
männischer Vereinigungen durch das Reich rege. Zwar blieb
Brettschneider, Hilfsbuch, Vii. 2. Aufl.
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