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1. Geschichte der Griechen und Römer - S. 395

1858 - Hannover : Hahn
395 nennen oft nur auf kurze Zeit, so daß das Conjulat bereits jetzt schon wie später unter den Kaisern eigentlich nur noch ein Ehren- titel war. — Zur Bezeichnung der höchsten in seiner Person ver- einigten militärischen, richterlichen und administrativen Gewalt nahm Cäsar den Amttitel Imperator an, der jetzt in dieser neuen die höchste Vollgewalt bezeichnenden Bedeutung vor den Eigennamen (Imperator Cäsar), nicht wie früher, wo das.wort bloßer Ehrentitel war, nach jenem gesetzt wurde. — Die Im- peratorengewalt sollte lebenslänglich und im Hause Cäsar's ver- erblich sein, auch über die Hauptstadt wie über die Provinzen sich erstrecken. Absichtlich vermied Cäsar den bei Vertreibung der Könige verwünschten und auch jetzt noch in Rom verhaßten Königstitel, und wies, als einer seiner eifrigsten Anhänger, der Consul Marcus Antonius, am Feste der Luperealien (15. Febr. 44) ihm das Diadem darbot, dies unter lautem Beifallsruf des versammelten Volkes zurück. Dagegen schritt er bisweilen gegen Andere ein und setzte die dem Namen nach noch belassenen Tri- bunen ab, wenn diese ähnliche Ehrenbezeugungen hindern wollten. Daß Cäsar überhaupt das Wesen des Königthums, die unum- schränkte Vollgewalt unter dem Namen Imperator sich aneig- nen wollte, gab er vielfach in unzweideutiger Weise kund- Er ließ sein Standbild neben denen der sieben alten Könige Roms auf dem Capitol aufstellen, und sein Bild auf die Münzen setzen. C.äsar erschien bei feierlichen Anlässen in ganz purpur- nem Gewände, dem althergebrachten Königskleide, 'den Lorbeer- kranz ^ auf dem Haupte, und ward als „Vater des Vaterlandes" begrüßt. Mit den zahlreich ihm errichteten Bildsäulen wurden göttliche Ehren verbunden; sein Geburtstag ward in dem Ka- lender als Festtag bezeichnet, und der Monat, in den jener fiel, nach seinem Namen Julius genannt. 4) Noch bezeichnender für die Machtstellung des neuen Herr- schers von Rom war, daß dieser in den Sitzungen des Senats zwischen den curulisch'en Stühlen der beiden Consuln auf er- höhtem goldenen Sessel saß, um auch äußerlich anzudeuten, daß alle andern Aemter von den Consuln abwärts und der Senat insgesammt dem Imperator untergeordnet und dessen dienstbare Organe wären. Der Senat, in dem republikanischen Nom der eigentliche Mittelpunkt der Regierung, sollte wieder auf seine ur- sprüngliche Bestimmung zurückgeführt werden, und jetzt wie zur Königszeit der bloß berathende Staatsrath des Herrschers sein. In diejer Absicht erhöhte der Imperator die Zahl der Mitglieder des Senats', bisher höchstens sechshundert, auf neunhundert, wo- bei er vorzugsweise seine Anhänger, darunter auch Provincialen aus Gallien und Spanien, Söhne von Freigelassenen und selbst Leute von zweideutigem Ruf berücksichtigte. Durch solche außer- ordentliche Aufnahme abhängiger Leute sank der römische Senat,
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