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1. Mittlere Geschichte - S. 49

1848 - Leipzig : Brandstetter
40 verbunden war. Constantin erhob das Christenthum zur Staatsreligion; gesetzliche Bestimmungen und Einrichtungen, die bisher drückend für die Christen waren, hörten nun auf, den Clerus befreite er von lästigen Ver- bindlichkeiten, gestattete Vermächtnisse an die Kirchen, verordnete die allge- meine Feier des Sonntags (seit 321), als den eigentlich gottesdienstlichen Tag, gewährte den Geistlichen reiche Einkünfte (den afrikanischen Geist- lichen schenkte er über 70,000 Thaler unseres Geldes zum Unterhalte) und hob das Ansehen des geistlichen Standes bedeutend; die prächtigen Tempel wurden den Versammlungen der Gemeinde eingeräumt, die Götterstatuen in Standbilder Jesu und seiner Apostel verwandelt. In dem Clerus ent- wickelte sich nun niehr und mehr eine Rangordnung und kirchliche Negie- rung (Hierarchie), so daß die Bischöfe die Oberaufsicht ganzer Kirchensprengel hatten, die Diaconen und Presbyter, ihnen untergeordnet, das Lehramt und den Gottesdienst der einzelen Gemeinden besorgten. Die Bischöfe der Haupt- städte erhoben sich bald über die übrigen und hießen Patriarchen, doch kommt auch für sie jetzt schon die Benennung „heiligster Vater" vor. Bei Streitigkeiten in den Gemeinden traten sie als Schiedsrichter auf; dadurch, so wie durch die Synoden stieg ihr Ansehen und durch das Wachsen ihrer Gemeinden gewannen sie auch an Einkünften. Hierdurch aber ließen sich jetzt schon manche Bischöfe zur Herrschsucht, zu Stolz und Habgier, ja selbst zu einer ihrer Würde wie ihrem Stande nicht ziemenden Prunksucht verleiten. Dennoch blieb ihre Gewalt in mancher anderen Hinsicht noch beschränkt, und wenn auch die Bischöfe in den Provinzen auf die Wahl eines Bischofs in der Hauptstadt Einfluß hatten, so hing sie doch größten- theils immer von der Gemeinde selbst ab. Die Bischöfe in den drei Haupt- städten des römischen Reiches, in Rom, Alexandrien und Antiochien, gal- ten zwar als die vornehmsten Bischöfe der Christenheit, doch war es noch allgemeine Ansicht, daß überhaupt alle Bischöfe an Macht und Würde sich ganz gleich seien. Wenn man aber im Abendlande der römischen Gemeinde jetzt einen gewissen Ehrenvorzug zutheilte, weil sie hier die größte und ein- zig apostolische war, so gestand man ihr doch keineswegs Vorrechte vor den übrigen christlichen Gemeinden zu, noch viel weniger dem Bischöfe von Rom, und zwar deshalb, weil man dem Petrus keine höhere Gewalt zu- schrieb, als die anderen Apostel besessen hatten. Die Erdichtung, daß Petrus der erste Bischof von Rom gewesen und jeder Bischof dieser Stadr ein Nachfolger des Petrus sei, fing erst in dieser Zeit an sich zu bilden und festgehalten zu werden. Indem Constantin in der angedeuteten Weise die Christen und deren Geistliche begnadigte, bekannten sich seine Hofleute und Staatsbeamten zur neuen Lehre, doch war freilich diese Bekehrung aus irdischen Zwecken nicht mit christlicher Veredelung verbunden und die schwelgerische und lasterhafte Lebensart war am Hofe, wie zuvor, heimisch. Constantin selbst gab in dieser Beziehung ein übles Beispiel. Um seine Herrschaft zu befestigen, Weltgeschichte. Ii. 4
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