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1. Lehrbuch der allgemeinen Geschichte - S. 442

1817 - München : Königl. Schulbücher-Hauptverl.
44l Mittlere Geschichte. fu st volle zwei Jahrhunderte dauerte, und jene Erbfolge- Kriege hörten nun beinahe ganz auf, welche für die Me- rowinger undcarolinger so höchst verderblich gewesen waren. Hierzu kam, daß der Regenrenwechscl in den ersten Jahr- hunderten der Capetinger sehr selten war, weil die mei- sten Könige lang regierten. Innerhalb hundert und vier und achtzig Jahren, von Hugo Capetö Tode an bis zum Tode Ludwigs Vii., sind nur fünf Regierungen gewesen, und immer folgte dem Vater der Sohn. Da ferner die eigen- thümlichen Besitzungen der Capetinger in der Mitte des Reichs lagen, so waren die Könige um so leichter im Stande, die Großen zu beobachten, und zu verhindern, daß keiner den andern an Macht übertraf. Auch hatten die ersten Capetinger den Grundsatz, sich in auswärtige Streitigkei- ten so wenig als möglich zu verwickeln, sondern nnt ru- higer Beharrlichkeit hauptsächlich nur der einheimischen Re- gierung zu leben. Die Kreuzzüge, welche unter der Re- gierung Philipps I. begannen, waren für das Wachs- lhum der Kvnigsmacht ebenfalls in mehrfacher Hinsicht wohlthätig. Uberdieß machten mehrere der ersten Cape- tinger sich des Zutrauens der Nation würdig. Hugo Ca- pei zeichnete sich durch Mäßigung, sein Sohn Robert, der Schüler deö gelehrten Gerberts, durch Güte aus; Heinrich I. behauptete sich wenigstens im Kampfe mit den Großen, und wenn auch Philipp 1. zu nachgiebig gegen die Kirche und überhaupt zu unthätig war, so war das Reich wenigstens am Anfänge seiner Negierung, wo (1060 - 1067) Graf Balduin von Flandern, der Vormund des Königs, das Ruder des Staats mit Würde und Nachdruck führte, wie auch am Ende seiner Negierung, wo Philipps trefflicher Sohn, der nachherige Ludwig Vi., wieder Le- den und Ordnung in die Staats - Verwaltung brachte, gut berathen. Endlich Vieles that die Kirche auch hier für das Gedeihen einer bessern Ordnung der Dinge. Ihre Verfassung war Vorbild für eine geordnetere Verfassung des Staates. Auch hatte man ihr den Gottes-Fried en (Treuga Dei) ¿ti danken, eine wohlthätige Anstalt, wel- che (um 1033) zur Beschränkung des Unheüs der Fehden getroffen wurde.
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