1817 -
München
: Königl. Schulbücher-Hauptverl.
- Autor: Breyer, Carl Wilhelm Friedrich von
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Studienanstalt
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Studienanstalt
- Regionen (OPAC): Bayern
I
00 Neuere Gesch ichte.
Auch mußten vermöge der Friedellsverträge zu St.
Germain enlaye (Ly.iunyl67y) und zu Fontainebleau
(2. Sept.i 679) und Lund (Lö.sept. 1079) dem Könige
vonschweden,dembundesgenossenfrankreichs,seinebe-
sitzungenin Teutschland wieder zurückgestellt werden. Um
nämlich den Churfürsten von Brandenburg, der, ob er
wohl zur Rettung seiner westphalischen Lande (O. Iuny
1673) zu Vossem einenfrieden mitfrankreichgeschlos-
sen hatte, doch bald wieder seine Verbindung mitholland
erneute, von dem kaiserlichen Heere abzuziehen, waren
die Schweden, aufgereizt von Frankreich, im Dec.
1674 ins Brandcnburgische eingefallen. Aber durch
einen glänzenden Sieg beifehrbellin (lö.iuny 1675)
nöthigte ste der große Churfürst, seine Staaten zu ver-
lassen und, nachdem auch Dänemark und andere Machte
zu den Waffen gegen sse gegriffen hatten, geschah es,
daß für sie im Jahre 1(378 alle ihre Besitzungen in
Teutschland verloren waren.
Z. Sein Krieg mit Teutschland, Holland,
Spanien, Savoyen und England. Kaum
war der Friede zu Nimwegen unterzeichnet, als Lud-
wig Xiv. neue Veranlassung zu einem Kriege gab.
Er ordnete im Jahre 1ö8o zu Metz, Breisach, Besangon
und Tournay Gerichtshöfe (Neunionskammern)
an, welche untersuchen sollten, was zu den Landern
und Plätzen, die ihm durch den westphalischen, pyre-
naischen, Aachner und Nimweger Frieden abgetreten
worden, irgend einmal, gehört hatte, davon veräu-
ßert worden, und sonach wieder mit denselben zu ver-
einigen wäre. Es galt aber der Streit nicht bloß
kleinen Bezirken Landes, sondern ganzen Fürstenthü-
mern und Grafschaften. Besonders Teutschland litt
dabey sehr viel. Die Gerichtshöfe wurden indeß wirk-
lich in Thätigkeit gesetzt, und der König machte in
seiner eigenen Sache den Kläger, den Zeugen, den
Richter und den Vollzieher. Auch an die spanischen
Niederlande machte er solche Ansprüche; wobei ihn?
selbst der Schein des Rechts mangelte, und einzig die
Gewalt entschied. Die Gränzen Frankreichs erwei-
terten sich immer mehr. An einem und ebendem sel-