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1817 -
München
: Königl. Schulbücher-Hauptverl.
- Autor: Breyer, Carl Wilhelm Friedrich von
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Studienanstalt
- Schultypen Allgemein (WdK): Mädchenschule
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Studienanstalt
- Regionen (OPAC): Bayern
Erster Zeitraum. Von 1517 bis mg. 79?
scheu der Donau und Theiß. Temeswar aber und das
Land zwischen der Marosch und Donau blieb den Türken.
Venedig erhielt den ganzen Peloponnes bis an den Isth-
mus, verschiedene Inseln und einige Theile von Dalma-
tien. Polen gewann wieder, was Muhammed Iv. dem-
selben in Podolien entrissen hatte. Die Russen behielten
Xv.
Rußland*
Alexe: hatte drei Söhne hinterlassen: Feodor und
Iwan, von Maria Misloslafsky; Peter von Natalia
Narischkin; Sophia war eine Tochter der ersten Ge-
mahlin.
Fe oder Iii. (1676-1632), ein edler Jüngling,
aber von schwächlicher Leibesbeschaffenheit, folgte dem Va-
ter in der Negierung. — Unter diesem Feodor Iii. ward
(1630) ein zwanzigjähriger Waffenstillstand mit der Pforte
geschloffen, in welchem diese ihre Ansprüche auf die Ukraine
aufgab. Überhaupt ward nichts unterlassen, um das Reich
gegen auswärtige Feinde nachdrücklich zu vertheidigen. Aber
auch im Innern herrschte Feodor Iii. mit Ruhm. Bei den
oft erneuerten Kriegen hatte sich der schädliche Einfluß des
Nangstreites adelicher Geschlechter immer mehr geoffenbart.
Feodor, unterstützt durch den Nath des Fürsten Golizün,
emeö erleuchteten Staatsmannes, wollte das Übel mit der
Wurzel ausrotten. In einer zahlreichen Versammlung der
höchsten geistlichen und weltlichen Beamten schilderte er die
Nachtheile solcher adelichen Vorzüge, und übergab, nach-
deni der Patriarch und alle anwesende Edle seiner Meinung
beigestimmt hatten, (12. Jan. 1031) die Nangbücher dem
Feuer, und erklärte ihren Gehalt für nichtig. Eine feier-
liche Urkunde (24. Nov. 168i) bekräftigte diesen Aus-
spruch und das Gesetz: „Vorzüge der hohen Ämter sollen
in Zukunft Niemanden nach Würde der Abkunft verliehen,
sondern von Jedem durch eigene Verdienste erworben wer^