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1. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 16

1869 - Hannover : Hahn
16 erfolgreichen Widerstand gegen Roms schwellende Macht zu Anfang der Kaiferherrschaft, glücklicher als ihre keltischen Nachbarn, deren Volksthum ganz in dem ihrer römischen Herren aufging, die von den Vätern ererbte Sprache und Religion, die beiden festen Grundlagen der Nationalität, und damit diese selbst für alle Folgezeit gerettet. Aber in vielfach anderer Beziehung hat die bald friedliche, bald feindliche Berührung Roms mit den Deutschen auf deren Ent- wickelung und Gesittung bestimmenden Einfluß geübt. 1) Anmerk. Diese römische Resignation auf den Besitz Germaniens drückt sich auch in der Bemerkung des Tacitus (Germ. 2) aus: „Wer möchte--------------- Italien verlassen, um nach Germanien zu ziehen, wo der Boden wüst und die Lust rauh ist und Alles einen traurigen Anblick einem jeden gewährt, der dort nicht sein Vaterland hat." 2) An merk. Ein Hauptmittel der römischen Politik, sich der Deutschen zu erwehren, war Zwietracht und Streit unter ihnen selbst zu erregen, und ganze Schaaren derselben, auch einzelne ihrer Fürsten in Sold zu nehmen. So hatte Marbod, der Markomannenfürst, während der Erhebung der nordwestlichen Stämme gegen die Römerherrschaft eine zweideutige Ruhe ge- halten, wiewohl ihn Armin zur Theilnahme an der gemeinsamen Sache zu bestimmen suchte. Bald nach dem Teutoburger Siege kam es — wahr- scheinlich auf Anstiften des Tibcrius — zwischen beiden zum Kriege; Marbod wurde geschlagen (17 u. Ehr.), verlor nun auch bei den Seinigen alles Ansehen, und wurde nachher aus seinem Reiche vertrieben. Er floh zu den Römern, die ihrem Schützling einen Jabrgehalt anwiesen, den er bis zu seinem zu Ravenna erfolgten Tode bezogen hat. 3) An merk. Tacitus (Annal. 2, 88) saßt sein Schlußurtheil über den deutschen Helden kurz so zusammen: lüberator hand dubie Germaniae et qui non primordia populi romani, sicut alii reges ducesque, sed florentissi- mum imperium lacessierit, proeliis ambiguus, bello non victus. Septem et triginta annos vitae, duodecim potentiae explevit c ani tur q ue adhuc barbaros apud gentes. — Die Heldenerscheinung Armins, die in der Morgendämmerung unserer Geschichte glänzt, wird durch das tragische Geschick, das ihn zumal in der eigenen Familie verfolgt, noch er- höht. Thusnelda, die ihm gleichgesinnte Gemahlin, fiel wenige Jahre nach der Teutoburger Schlacht, als sie bei ihrem Vater Seg est, dem Römer- sreund, sich aushielt, in die Hände des Germanicus, und mußte später mit ihrem Sohne dessen Triumphzug in Rom verherrlichen. Selbst auf das Gedächtniß des Helden haben Neid und Eifersucht der ihm zunächst stehenden tiefe Schatten geworfen, und haben ihm ein trauriges Ende bereitet. Er habe übermüthig geworden nach Alleinherrschaft gestrebt, und sei deshalb durch Hinterlist der eigenen Verwandten (dolo propinquorum) aus dem Weg geräumt worden (um 20 n. Ehr.) im 37. Lebensjahr, nachdem er 12 Jahre die Obersührung gehabt. Dieser Ausgang des Helden, wie ihn Tacitus wohl nach Angaben der Gegner nacherzählt, steht, was die Be- weggründe betrifft, wenig in Einklang mit der Verehrung, die nach dem hier untrüglichen Zeugniß desselben Historikers das deutsche Volk dem Andenken des Helden in seinen Liedern bewahrt hat.
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