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1. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 120

1869 - Hannover : Hahn
120 den heftigsten Widersprüchen der Geistlichen selbst nach und nach durchgeführt werden konnte, da ein großer Theil derselben, besonders aus dem niedern Klerus, verheirachet war. — Auf einem zweiten Concilium (1075) wurde die Investitur, d. i. das Recht der Ein- setzung der Bischöfe und Siebte mit Ring und Stab und ihrer Belehnung mit Kirchengütern, was bisher durch die Fürsten als Landesherren geschah, unter Androhung des Kirchenbannes verboten. Denn die Investitur, die gewöhnlich gegen Zahlung großer Summen geschah, schien der Simonie gleich zu sein. 6) Aber Gregor wollte nicht bloß die Unabhängigkeit der Kirche von dem Staate erkämpfen, sondern auch die geistliche Ge- walt über die weltliche erheben; die höhern Geistlichen sollten ihre Erhebung nur dem Papste zu verdanken haben; dieser aber als Oberhaupt der Kirche die schiedsrichterliche Oberherrlichkeit über alle Reiche und Herrschaften der Christenheit ausüben. Denn un- klar und verwirret waren in damaligen Zeiten die Begriffe der Menschen von dem Wesen und der Bestimmung der Kirche und des Staates. Wie der Geist über den Körper herrschen solle, hieß es, so die Kirche über den Staat. Und gleich wie zwei irdische Lichter die Welt erleuchten, Sonne und Mond, so leuch- ten auch Papst und Kaiser der Christenheit, wie aber der Mond sein Licht nur von der Sonne habe, so sei es der Papst, als Statthalter Christi, von dem die kaiserliche Gewalt ausgehe und abhängej). 7) Durch solche Veränderung in den Begriffen und Anschau- ungen der Menschen mußte die "bisherige Stellung der deutschen Könige, als Träger der Kaiserkrone, zum Papstthum eine andere werden, zumal da zu derselben Zeit die königliche Centralgewalt in Deutschland durch das aufstrebende Fürstenthum geschwächt und in enge Grenzen eingeengt wurde. Denn das Streben der Fürsten, die eigene Gewalt auf Kosten der königlichen zu erheben, fand in den neuen Ansprüchen des päpstlichen Stuhles, das Schieds- richteramt auch über den Kaiser zu üben und diesen zur Ver- antwortung ziehen zu können, willkommene Unterstützung. Dies zeigte sich nun sofort bei den feindlichen Zerwürfnissen, welche zwischen Heinrich Iv. und den sächsischen Großen ausgebrochen waren. 1) Anmerk. Bei solchen Ansichten mußte die Selbstständigkeit und Würde des Staates zerstört werden, und sich zwischen diesem und dem Papstthume ein Kampf entwickeln, der eine Haupterscheinung des Mittelalters ist, und vor- züglich dazu beigetragcn hat, daß durch das Lehnwesen nicht einerseits eine despotische Allgewalt der weltlichen Herrscher, andererseits eine erbliche Adels- und Priesterkaste sich bilden konnte. 2) An merk. Hildebrand als Papst Gregor Vii. und sein Zeitalter, von I. Voigt 1815, zweite Auflage 1846. — A. F. ©fröret, Papst Gregor Vii. und sein Zeitalter. 7 Bde. 1859—1861.
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