1869 -
Hannover
: Hahn
- Autor: Beck, Joseph
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Geschichtsschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte
- Geschlecht (WdK): Jungen
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letzte der deutschen Kaiser, Franz Ii., der bereits früher (am
14. Aug. 1804) den Titel eines Erbkaisers von Oestreich
angenommen hatte, in einer Acte vom 6. Aug. 1806 am Reichs-
tage zu Regensburg durch seinen Gesandten die Erklärung ab:
„er habe sich überzeugt, daß er die Pflichten seiner kaiserlichen Würde
unter den jetzigen Umständen nicht länger erfüllen könne; deshalb
lege er die Kaiserkrone nieder, und entbinde alle Stände des Reichs
sowie dessen Angehörige von ihren bisherigen Verpflichtungen gegen
das Reichsoberhaupt". — So unscheinbar verschwand das tausend-
jährige, einst so mächtige Kaiserreich deutscher Nation durch
deren eigene Schuld weit mehr, als durch die arglistige Gewalt
des fremden Despoten.
3) Der Rheinbund umfaßte nach launenhaften Mediatisirungen
durch Napoleon ursprünglich folgende 16 Mitglieder: die Kö-
nige von Baiern und Würtemberg, den Kurerzkanzler,
ferner Baden, Hessen-Darmstadt, Cleve und Berg, die
Fürsten von Nassau-Usingen und Nassau-Weilburg, von
Hohenzollern - Hechingen und Sigmaringen, Salm,
Jsenburg-Birnstein, den Herzog von Ahremberg, die
Fürsten von Liechtenstein und von der Leien. Es war ein
Gebiet von etwa 2400 Quadratmeilen mit 8 Millionen Seelen.
Der ehemalige Kurerzkanzler des Reichs erhielt den Titel Fürst
Primas des Bundes, Baden, Darmstadt und Cleve-Berg
die großherzogliche Würde mit königlichen Vorzügen.
4> Der französische Kaiser hatte als Protector den Schutz
des Rheinbundes; er entschied über die Aufnahme neuer Mitglieder,
über Krieg und Frieden, und bestimmte die Kontingente, die jeder
Bundesfürst in den mit Frankreich stets gemeinsamen Kriegen zu
stellen hatte. Nach Außen war demnach dieser Bund deutscher
Fürsten durchaus unselbstständig und der französischen Politik
dienstbar. Doch ^sollten die Bundesglieder zu gemeinsamen Ver-
sammlungen zu Frankfurt zusammentreten können, um über ihre
innern Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Fürsten Primas,
dessen Ernennung Napoleon zustand, zu berathen. Die von
Napoleon verliehene Souverainetät war demnach diesem gegen-
über in Wirklichkeit nichts als ein französisches Vasallenthum. Nur
gegen die eigenen Unterthanen machte sich die neue Souverainetät
der Rheinbundsfürsten in vollstem Maße geltend. Ueberal! wo
noch ständische Rechte und Verfassungen bestanden, wie in Wür-
temberg, im Breisgau u. s. w. wurden diese gewaltsam abgeschafft,
und Regierung und Verwaltung in diesen deutschen Ländern über-
haupt nach dem Muster des bonaparte'schen Militär-Absolutismus
umgebildet.
5) Auch diese Umwälzung in Deutschland war nicht ohne
gewaltsame Territorialveränderungen vor sich gegangen. Je nach