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1. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 227

1869 - Hannover : Hahn
227 letzterer Stimmenzahl sollten auf die größern Staaten je vier Stimmen, auf die kleinern wenigstens je eine kommen. 2) Der Bund zählte anfangs 39 Staaten oder Mitglieder; diese waren: der Kaiser von Oestreich, die Könige von Preußen, Baiern, Sachsen, Hannover, Würtemberg, die Großherzöge von Baden und Hessen-Darmstadt, der Kurfürst von Hessen-Kassel, der Herzog von Holstein (König von Dänemark), der Großherzog von Luxemburg (König von Holland), die Großherzöge von Meck- lenburg-Schwerin und Strelitz, von Sachsen-Weimar und Olden- burg, die Herzöge von Braunschweig, Nassau, Sachsen-Gotha, Sachsen-Coburg, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Hildburghausen, von Anhalt-Dessau, Anhalt-Bernburg und Anhalt-Cöthen, die Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sonders- hausen, von Lippe-Detmöld und Lippe-Schaumburg, von Waldeck, von Hohenzollern-Sigmaringen und Hohenzollern-Hechingen, von Reuß älterer und jüngerer Linie, von Lichtenstein, der Landgraf von Hessen-Homburg und die vier freien Städte Hamburg, Bre- men, Lübeck und Frankfurt. 3) Die Gestaltung Deutschlands durch den deutschen Bund, noch mehr aber die Art und Weise, wie seitdem die nationalen Interessen und Ansprüche des deutschen Volkes gewahrt wur- den, vermochten weder den Erinnerungen der Nation zu entsprechen, noch ihre Hoffnungen und Erwartungen zu befriedigen. Die Miß- stimmung wurde dadurch vermehrt, daß gerade die wohlthütigern Bestimmungen der Bundesacte gar nicht oder in einem sehr verschiedenartigen Sinne von den einzelnen Staaten in's Leben gerufen wurden. So der 13. Artikel des Bundesvertrags, welcher das freilich sehr vage Versprechen enthielt: „In allen'bundes- staaten wird eine landständische Verfassung stattfinden"; der 18. Artikel, der die Freiheit der Presse und deren gesetz- liche Regelung in Aussicht stellte; statt deren war durch die Be- schlüsse eines Congresses deutscher Minister zu Karlsbad (1819) die Willkür der Censur angeordnet worden. 4) Nur der Artikel 19 über die Handelsfreiheit im Um- fange des deutschen Bundes begann nach und nach in einem Theile Deutschlands in eine erfreulichere Erfüllung zu gehen. Preußen hatte bereits 1818 die den inner» Verkehr beengenden Binnenzölle aufgehoben und sich nur mit Grenzzöllen umgeben. Nach diesem Vorgänge vereinigte sich allmählig die Mehrzahl der nord- und süddeutschen kleinern und Mittlern Staaten (Baiern und Wür- temberg 1833, Baden 1835) mit Preußen zu einem gemein- schaftlichen Handels- und Zollverein. Durch diesen sogen, deutschen Zollverein, der allmählig den weit größern Theil Deutschlands umfaßte, siud die verhaßten Schranken des innern Verkehrs in Deutschland gefallen, und haben deutscher Handel und 15 *
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