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1. Geschichte des deutschen Volkes und Landes - S. 234

1869 - Hannover : Hahn
234 dessen, der die Geschicke der Völker wie der Menschen nach seinem Rathschlusse zur Entscheidung führt. Indessen ist, was bisher Unterhandlungen nicht vermochten, theilweise durch Krieg bewirkt worden. Hierher gehört zunächst der dänische Krieg iin Jahre 1864, welcher der Ansgang höchst folgenreicher Conflicte und innerer Entwickelungen Deutschlands geworden ist. §. 117. Der deutsch-dänische Krieg. 1) Es gehörte zu den großen Uebelständen des deutschen Bundes und war zugleich ein Zeichen der Erniedrigung Deutsch- lands, daß einige seiner schönsten Landschaften ausländischen Herr- schern unterthan waren, und daher Interessen dienen mußten, die denen der deutschen Nation zumeist entgegen waren. Dies gilt namentlich von Holstein, dem mit diesem stets verbundenen Schleswig, und von Lauenburg, drei Herzogthümer, die mit dem Königreich Dänemark durch Personalunion in Verbindung standen, indem die dänischen Könige aus dein oldenburgischen Hause zugleich Herzöge der beiden deutschen Bundesstaaten Holstein und Lauen bürg waren. 2) Die Politik der dänischen Regierung ging nun in neuerer Zeit dahin, diese Landschaften ihrer selbstständigen Stellung all- mählig zu entkleiden, und sie als Provinzen des dänischen Ge- sammtreiches zu behandeln. Den Anfang hiermit machte König Christian Viii. von Dänemark, indem er in dem sogenannten Offenen Briefe vom 8. Juni 1846 festfetzen wollte, daß im Falle des Aussterbens seines Mannsstammes (des olden- burgischen) auch die weibliche Linie desselben in dem unge- theilten dänischen Reich zur Nachfolge berechtigt sein solle. Diese Bestimmung widersprach dem deutschen Staatsrecht, nach welchem bei dem Vorhandensein männlicher Agnaten, unter denen später der Herzog Friedrich von Augusten bürg in erster Reihe stand, die weibliche Linie in dem deutschen Bun- deslande Holstein nicht successionsfähig war. Gegen diese Aende- rung des öffentlichen Rechtszustandes, welche der wackern ächt deutsch-national gesinnten Bevölkerung der Herzogthümer die Aus- sicht benahm, von der dänischen Fremdherrschaft befreit zu werden, erhoben die holsteinischen Stände Klage am deutschen Bundestage, welcher sich auch durch Beschluß vom 17. Sept. 1846 zu Gunsten der Rechte der Herzogthümer erklärte. 3) Indessen kam ein ernstlicher Conflict zwischen Dänemark auf der einen und den Herzogthümern und beziehungsweise dem deutschen Bunde auf der andern Seite erst nach Königs
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